Frist für Einwendungen Musterklauseln

Frist für Einwendungen. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit eines (Online-)Kon- toauszugs/einer Einlagenbestätigung müssen vom Kunden unverzüglich unter Angabe der IBAN und des Datums des (Online-)Kontoauszugs/der Einlagen- bestätigung erhoben werden. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für einen Einzelversand der Kontoauszüge per Post auf Verlangen des Kunden. Macht der Kunde seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die unver- zügliche Absendung der Einwendungen. Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen in den Punkten „Frist für Ein- wendungen“ und „Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen“ der Kontobedingungen.
Frist für Einwendungen. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit eines (Online-)Konto- auszugs müssen vom Kunden unverzüglich unter Angabe der IBAN und des Datums des (Online-)Kontoauszugs erhoben werden. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für einen Einzelversand der Kontoauszüge per Post auf Ver- langen des Kunden. Macht der Kunde seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die unverzügliche Absendung der Einwendungen.
Frist für Einwendungen. F 3173.14 – 09/2022 Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit eines (Online-)Konto- auszugs müssen vom Kunden unverzüglich unter Angabe der IBAN und des Datums des (Online-)Kontoauszugs erhoben werden. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für einen zusätzlichen entgeltpflichtigen Einzelversand der Kontoauszüge per Post auf Verlangen des Kunden. Macht der Kunde seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die unverzügliche Absendung der Einwendungen. Bedingungen für Konten bei der ebase für Privatanleger Seite 2 von 2 Darüber hinaus gelten die Regelungen in Punkt „Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie die Regelungen in Punkt „Kontroll-/Mitwirkungs- und Sorgfalts- pflichten des Kunden“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking.
Frist für Einwendungen. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens kalenderquartärlich die in seinem Online-Postkorb neu hinterlegten Online-Kontoauszüge mit Rechnungsabschluss auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde hat spätestens vor Ablauf von sechs Wo- chen nach Zugang, Einwendungen gegen deren Richtigkeit und Vollständigkeit unter Angabe der Kontonummer und/oder der IBAN und des Datums des Online-Kontoauszugs mit Rechnungs- abschluss zu erheben. Diese Regelungen gelten entsprechend bei einem Einzelversand per Post. Macht der Kunde seine Einwendun- gen in Textform geltend, genügt die Absendung der Einwendungen innerhalb der sechswöchigen Frist.
Frist für Einwendungen. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollstä ndigkeit eines (Online-)Kon- toauszugs/einer Einlagenbestä tigung mü ssen vom Kunden unverzü glich unter Angabe der IBAN und des Datums des (Online-)Kontoauszugs/der Einlagen- bestä tigung erhoben werden. Diese Regelungen gelten entsprechend auch fü r einen Einzelversand der Kontoauszü ge per Post auf Verlangen des Kunden. Macht der Kunde seine Einwendungen in Textform geltend, genü gt die unve-r zü gliche Absendung der Einwendungen. Im Ü brigen gelten ergä nzend die Regelungen in den Punkten „ Frist fü r- Ein wendungen“ und „ Frist fü r Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen“ der Kontobedingungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.