Funktionalitäten beim Endkunden Musterklauseln

Funktionalitäten beim Endkunden. Seitens A1 werden für die DSL sowie für die Best-Effort DSL Servicearten folgende technische Einrichtungen - soweit nicht bereits vorhanden bzw. sofern erforderlich - beim Endkunden bereitgestellt: • Fernsprech- POTS, Sprachtelefonie auf Basis NGV oder ISDN Basisanschluss (je nach Bestellung) • DSL Splitter passend zur Anschlussart • DSL Modem passend zur Anschlussart mit Ethernet Schnittstelle (10/100/1000BaseT) • Optical Network Termination (ONT). Seitens A1 werden für Profile der Servicearten naked DSL Residential/Business, Best-Effort naked DSL Residential/Business/Professional sowie für Profile der Serviceart VoB-only folgende technische Einrichtungen - soweit nicht bereits vorhanden bzw. sofern erforderlich - beim Endkunden bereitgestellt: • naked DSL Anschluss bzw. VoB-only Anschluss • DSL Modem1 passend zur Anschlussart mit Ethernet Schnittstelle (10/100/1000BaseT) • Bei der VoB-Option sowie VoB-only: DSL1/SDSL Modem passend zur Anschlussart mit Ethernet Schnittstelle (10/100/1000BaseT) • Optical Network Termination (ONT) Seitens A1 werden für Profile der Serviceart SDSL Business folgende technische Einrichtungen - soweit nicht bereits vorhanden - beim Endkunden bereitgestellt: • Modem passend zur Anschlussart mit 10/100/1000 BaseT Interface Der ISP/VoB-only Vertragspartner trägt Vorsorge, dass beim Endkunden folgende Einrichtungen bereitstehen, Endgerät mit: • Stromversorgung für die Endgeräte • Ethernet Schnittstelle (10/100/1000BaseT) mit RJ45 Connector. • TCP/IP Protocol-Stack • PPTP Client (PPTP zwischen PC und xDSL Modem) PPPoA bzw. PPPoE bei VDSL wird zwischen xDSL Modem und Broadband Access Server – BRAS verwendet. • Grundsätzlich können vom Endkunden all jene Endgeräte verwendet werden, die RFC 2637, RFC 768, RFC 793, RFC 791, RFC 1661 genügen.

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  • Mitwirkung des Kunden 3.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch TIS, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TIS unverzüglich Anzeige zu machen. 3.2.3. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 3.2.4. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, TIS über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS auswirken. 3.2.7. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Kunde entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.