Serviceart ADSL Business Musterklauseln

Serviceart ADSL Business. Das Service umfasst den ADSL-Zugang von einem Endkunden der A1 mit einem Fernsprechanschluss oder mit einem ISDN - Basisanschluss in den ADSL- Ausbaugebieten der A1 zu einem Übergabepunkt als komplettes Internet Zubringer Service, welches gemäß der in Tabelle 1 angeführten maximalen Datenübertragungskapazität zu verwenden ist. Die VoB-Option ist als Zusatzoption zu allen Profilen der Serviceart ADSL Business (ausgenommen in Kombination mit Sprachtelefonie auf Basis NGV sowie mit einem ISDN- Basaisanschluss) kombinierbar. Die von A1 angebotenen Netzservicearten können bei der Bestellung am Frontend ausgewählt werden. 768/2561 1024/2561 2048/512 3072/5121 4096/512 6144/5121 8192/768 16384/1024 20480/4096 Es werden die nachfolgend angeführten ADSL Business Profile mit der jeweils angeführten Bandbreite (Down/Up) angeboten, sofern technisch und betrieblich verfügbar: 1 Diese Profile sind seit 01.07.2018 nicht mehr neu bestellbar. Gründen erforderlich ist. Die Profile der Serviceart ADSL Business stehen nur an ausgewählten Standorten zur Verfügung. Die konkrete Standortliste (Aufzählung der Vermittlungsstellen) findet sich im Anhang 11 (gemäß Anhang 11 abrufbar über das Web- Frontend). Bei dem ADSL Business Profil 16384/1024 ist zu beachten, dass die Downstreamgeschwindigkeit auch maximal 10240 kbit/s und die Upstreamgeschwindigkeit auch max. 768 kbit/s betragen kann, sofern dies aus technisch/betrieblichen Das ADSL Business Profil 20480/4096 wird vorbehaltlich der technischen und betrieblichen Verfügbarkeit im Einzelfall angeboten und realisiert. Sofern aus technischen/betrieblichen Gründen erforderlich, kann die Upstreamgeschwindigkeit auch lediglich max. bis 2048 kbit/s betragen. Sollten auch die angegebenen Ersatzbandbreiten nicht realisierbar sein, steht jeweils das nächstkleinere Profil zu Verfügung. Für Bestellungen/Herstellungen von Profilen der Serviceart ADSL Business in Verbindung mit Sprachtelefonie von A1 auf Basis NGV gelten spezielle Regelungen, die im Anhang 1 Technisches Handbuch sowie Anhang 8 Betriebliches Handbuch enthalten sind.
Serviceart ADSL Business. Das Service umfasst den ADSL-Zugang von einem Endkunden der A1 Telekom Austria mit einem Fernsprechanschluss oder mit einem ISDN - Basisanschluss in den ADSL- Ausbaugebieten der A1 Telekom Austria zu einem Übergabepunkt als komplettes Internet Zubringer Service, welches mit einer gemäß Anhang 2 angeführten max. Datenübertragungskapazität zu verwenden ist. Die von der A1 Telekom Austria angebotenen Netzservicearten können bei der Bestellung am Frontend ausgewählt werden.

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).