Fähigkeitsnachweise Musterklauseln

Fähigkeitsnachweise. Der Lieferant ist verpflichtet, seine Produktionsprozesse mit entsprechenden Maßnahmen fähig zu gestalten und abzusichern. Als fähig wird ein Prozess mit den Kennwerten cpk >1,33 und ppk > 1,67 angenommen. Wird ein Prozess vom Lieferanten als nicht fähig erkannt bzw. bewertet, so sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die eine fehlerfreie Belieferung von baco gewährleisten. Grundsätzlich ist der Lieferant für die Entwicklung seiner Unterauftragnehmer verantwortlich. xxxx behält sich vor, nach vorheriger Absprache auch Unterauftragnehmer zu auditieren, hierdurch ist der Lieferant jedoch nicht von seiner Verantwortung dem Unterauftragnehmer und baco gegenüber entbunden. Vergibt der Lieferant Aufträge an Unterauftragnehmer, müssen die Forderungen dieser Richtlinie auch durch den Unterauftragnehmer erfüllt werden. Eine positive Zertifizierung der Unterauftragnehmer setzt dies voraus. Der Wechsel eines Unterauftragnehmers ist der baco-Metallwaren GmbH rechtzeitig anzumelden und freigabepflichtig. Eine Produktionsprozess- oder Produktfreigabe ist durchzuführen.
Fähigkeitsnachweise. Durch Anwendung geeigneter statistischer Verfahren (z. B. Qualitätsregelkarte) stellt der LIEFERANT sicher, dass die eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel sowie die Prozesse, in denen diese zum Einsatz kommen, für die Herstellung der an S+H gelieferten Produkte geeignet und fähig sind. Die SPC Merkmale, für die Fähigkeitsnachweise zu erbringen sind, werden vom LIEFERANTEN vorgeschlagen und mit S+H vereinbart. Als Forderungen sind zu erfüllen: - Kurzzeitfähigkeit (Maschinenfähigkeit) Cmk > 2,0 (für Maschinenparameter/ Merkmale) - Vorläufige Prozessfähigkeit Ppk > 1,67 (für produktspezifische Merkmale) - Prozessfähigkeit (Langzeit) Cpk > 1,67 (für produktspezifische Merkmale) - Messsystemfähigkeit MSA, Gauge R&R/Verfahren 2, (für Prüf- und Messmittel) MSA < 10% System in Ordnung; In gesonderten Fällen kann bei schriftlicher Zustimmung durch S+H eine kurzzeitige Prozessfähigkeit Cmk > 1,67 und eine langfristige Prozessfähigkeit Cpk > 1,33 vereinbart/akzeptiert werden. Trotz alledem ist der LIEFERANT zur „Null-Fehler-Qualität“ verpflichtet. Werden die Fähigkeitsforderungen für die vereinbarten Merkmale vorübergehend nicht erreicht, sind 100%- Prüfungen, soweit anwendbar, so lange durchzuführen, bis durch Korrekturmaßnahmen die Fähigkeit erreicht ist. Der LIEFERANT stimmt mit S+H die seriennahen Herstellungs- und Prüfbedingungen für Prototypen- und Vorserienteile ab und dokumentiert die Prüfbedingungen. Prototypen- und Vorserienteile sind mit den abgestimmten Qualitätsnachweisen und als Musterteile, entsprechend den S+H Vorgaben, gesondert gekennzeichnet anzuliefern.
Fähigkeitsnachweise. 2.6 Übergabe, Anlieferung, Wareneingangsprüfung beim Auftraggeber
Fähigkeitsnachweise. Die durch die Wärmebehandlung veränderte bzw. erzeugte Eigenschaft (z.B. Härte, Härtetiefe) ist keine geometrische Größe, sondern eine physikalische Eigenschaft. Die Ermittlung dieser Eigenschaft ist mit der Prüfung einer geometrischen Größe nicht vergleichbar. Aus diesem Grund können nicht die gleichen Verfahren zur Ermittlung der Prüfmittelfähigkeit oder der Prüfprozesseignung einer Härteprüfmaschine angewendet werden. Es existiert keine öffentlich zugängliche Richtlinie oder Norm für die Durchführung der Prüfmittelfähigkeit oder der Prüfprozesseignung von Härteprüfmaschinen. Das Gleiche gilt für Maschinenfähigkeiten von Wärmebehandlungsanlagen. Siehe hierzu auch Anlage 1. Der Auftragnehmer liefert die Teile/Produkte in der Regel in den kundenseitig beigestellten Verpackungen/Transportmitteln, unter Berücksichtigung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Verpackungsvorgaben. Der Auftraggeber führt eine Wareneingangsprüfung durch und meldet qualitätsrelevante Abweichungen sowie andere Mängel unverzüglich an den Auftragnehmer. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Beanstandungen durch den Auftraggeber haben schriftlich oder mittels elektronischer Nachricht zu erfolgen. Im Falle einer Beanstandung durch den Auftraggeber erhält der Auftragnehmer beanstandete Teile nebst Auftragszuordnung in einem Umfang zurück, um sich von Art u. Umfang des Mangels zu überzeugen. Er verpflichtet sich, Abweichungen zu analysieren und zeitnah dem Auftraggeber das Ergebnis der Analyse mitzuteilen. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber bei berechtigtem Mangel auf Anforderung konkretisierte auftragsbezogene Einsicht in die Aufzeichnungen des bemängelten Auftrags, unter Berücksichtigung der in 1.4 genannten „angemessenen Einschränkung zur Sicherung der betrieblichen Interessen des Auftragnehmers“.
Fähigkeitsnachweise. Die Durchführung der Maschinenfähigkeitsuntersuchung (MFU) und der Prozessfähigkeitsuntersuchung (PFU) ist in dem VDA Band 4, AIAG SPC nachzuweisen. Der Lieferant muss mindestens für alle besonderen Merkmale fähige Prozesse nachweisen. Mindestforderungen für Fähigkeitskennwerte - Maschinenfähigkeit/ Kurzzeitprozessfähigkeit Cm/ Cmk = 1,67 - Vorläufige Prozessfähigkeit Pp/ Ppk = 1,67 - Prozessfähigkeit / Langzeitprozessfähigkeit Cp/ Cpk = 1,33 Besondere Kundenspezifische Forderung werden separat mitgeteilt und sind vorrangig zu den allgemeinen Anforderungen.

Related to Fähigkeitsnachweise

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.