Common use of Fälligkeit und Zahlungsweise Clause in Contracts

Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht vor zeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. 4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Liefer- preise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängi- ger Steuer- und Abgabensätze. 4.3 Rechnungen werden zu dem von LSW angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. 4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. 4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann LSW, wenn LSW erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. 4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von LSW nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen. 4.7 LSW behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht vor zeitig vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. 4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Liefer- preise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängi- ger erlösab- hängiger Steuer- und Abgabensätze. 4.3 Rechnungen werden zu dem von LSW EWI angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen Wo- chen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. 4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. 4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann LSWEWI, wenn LSW EWI erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden ent- stehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhn- lichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. 4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von LSW EWI nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen. 4.7 LSW EWI behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht vor zeitig vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. 4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Liefer- preise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängi- ger Steuer- und Abgabensätze. 4.3 Rechnungen werden zu dem von LSW angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. 4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. 4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann LSW, wenn LSW erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. 4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von LSW nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen. 4.7 LSW behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.

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