Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. 4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Lieferpreise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze. 4.3 Rechnungen werden zu dem von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. 4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung per Überweisung zur Verfügung. 4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbH, wenn die Stadtwerke Bad Tölz GmbH erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. 4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen. 4.7 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
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Samples: Autostromvertrag, Autostromvertrag, Autostromvertrag
Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 (1) Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlichBeiträge und Gebühren werden per Lastschrift eingezogen. Hierfür ist es notwendig, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wirdEinzugsermächtigung an das Jugendhilfswerk Freiburg e.V. zu erteilen.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes (2) Der Einzug basiert auf den jeweils geltenden Beitragssätzen. Der Beitrag wird bei allen Be- treuungsformen für 11 Monate (unabhängig von Fehlzeiten/Schließtagen) erhoben und in 11 gleichen Raten per Lastschrift eingezogen. Im Falle einer Buchung der Ferienbetreuung wird dieser Beitrag anteilig auf die verbrauchsabhängigen Lieferpreise gemäß Ziffer 5 11 Monate verteilt. Es ist zu beachten, dass das Ferienprogramm nicht für einzelne Wochen, sondern nur als gesamtes Paket (3 oder 7 Wochen) gebucht und bezahlt werden kann.
(3) Bei Aufnahme während des Auftrags, Schuljahres wird der Beitrag ab dem Monat in voller Höhe erho- ben, in welchem das Kind an der Betreuung teilnimmt. Bei Eintritt während eines laufenden Mo- nats ist der Gesamtmonat zu bezahlen. Die Beiträge für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnetBetreuung (Modul 1-6) werden nach erbrachter Leistung monatlich zum 05. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes Folgemonats eingezogen. Bei der Ferienbetreuung (Modul 7-10) wird der Jahresbeitrag umgelegt auf 11 Monatsraten und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätzebeginnend zum 01.10. (ggf. zusammen mit den Beiträgen der Betreuung) eingezogen.
4.3 Rechnungen werden zu dem von (4) Zur Beitragspflicht bei Fehlzeiten des Kindes vgl. Ziffer 5. Wegen der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fälligBeitragsplicht und Schließtagen vgl. Ziffer 6.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen (5) Für das älteste Kind in der Schulkindbetreuung wird immer der Vollbeitrag, für jedes jüngere Kind der Familie der ermäßigte Geschwisterbeitrag erhoben, unabhängig bei welchem Xxxxxx die Kinder die Schulkindbetreuung besuchen. Voraussetzung ist der Besuch einer öffentlichen Grundschule im Stadtgebiet Freiburg mit einer Betreuung nach dem Kunden neuen Schulkindbetreu- ungskonzept. Darüber hinaus kann für das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung per Überweisung zur Verfügung.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbHKind mit Vollbeitrag auch dann der ermäßigte Ge- schwisterbeitrag erhoben werden, wenn die Stadtwerke Bad Tölz GmbH erneut zur Zahlung auffordert ein Kind der Familie eine Kindertagesstätte, einen Hort oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vorein anderes Betreuungsangebot an einer öffentlichen Freiburger Grundschule besucht. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstandenGeschwisterbeitrag kann erst ab dem Monat erhoben werden, in dem der ausgefüllte Antrag mit der Bestätigung der Einrichtung dem JHW vorliegt.
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Samples: Betreuungsvertrag
Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wirdFälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus Ziff. 11 der als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTOS GmbH.
8.7.1 Grundlage für die Entgeltberechnung ist die jeweils gültige Preisliste. Zu zahlende Entgelte sind in Euro zu leisten und werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe verrechnet.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Lieferpreise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze.
4.3 Rechnungen werden zu dem 8.7.2 Zahlungen sind auf ein von der Stadtwerke Bad Tölz CTOS GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach zu bestimmendes Konto auf Kosten des Kunden zu überweisen und werden mit Zugang der Zahlungsaufforderung, Rechnung und der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen fällig.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen 8.7.3 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Weiter werden für eine erste Zahlungserinnerung sowie für sämtliche folgende Mahnschreiben 2,50 Euro bzw. 5,00 Euro als pauschalisierte Mahnkosten erhoben.
8.7.4 Gegen die Forderungen der CTOS GmbH ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8.7.5 Die CTOS GmbH hat wegen aller Forderungen, die ihr aus den durchzuführenden Leistungen gegenüber dem Kunden zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung per Überweisung zur Verfügunggesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus.
4.5 Bei Zahlungsverzug des 8.7.6 Die CTOS GmbH darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbHabgeschlossenen Verträgen nur ausüben, sowie sie unbestritten sind oder wenn die Stadtwerke Bad Tölz Vermögenslage des Schuldners die Forderung der CTOS GmbH erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisengefährdet.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
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Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Lieferpreise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes Umsatzsteuersat- zes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze.
4.3 Rechnungen werden zu dem von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung per Überweisung zur Verfügung.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbH, wenn die Stadtwerke Bad Tölz GmbH erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen ei- nen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage Be- rechnungsgrundlage nachzuweisen.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnenaufrech- nen.
4.7 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
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Samples: Stromliefervertrag