Common use of Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug Clause in Contracts

Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug. 1.9.1 Bei Überschreiten des Fälligkeitszeitpunktes gemäß Absatz 1.8.1 werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 1.9.2 Vor der vollständigen Zahlung fälliger Beträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet. 1.9.3 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir alle noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, auch soweit sie gestundet, Sicherheit für sie gegeben oder Wechsel ausgestellt sind. 1.9.4 Wir sind im Falle des Verzugs zudem berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist von Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Wir sind insbesondere zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Kunde sich trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens drei zur Zahlung fälligen Rechnungen im Verzug befindet. 1.9.5 Zusätzlich zu den üblichen Verzugsschäden sind wir auch berechtigt, dem Kunden das Einholen von Auskünften sowie bei vorzeitiger Vertragsaufhebung die durch die vorzeitige Vertragsaufhebung entstandenen Mehrkosten der Rückführung von mobilen Behältern in Rechnung zu stellen.

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Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug. 1.9.1 9.1. Bei Überschreiten des Fälligkeitszeitpunktes Fälligkeitszeitpunkts gemäß Absatz 1.8.1 Abs. 8.1. werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 1.9.2 9.2. Vor der vollständigen Zahlung fälliger Beträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet. 1.9.3 9.3. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in im Verzug oder sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir noch alle noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, auch soweit sie gestundet, Sicherheit für sie gegeben oder Wechsel ausgestellt sind. 1.9.4 . Wir sind im in diesem Falle des Verzugs zudem berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist von Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Wir sind insbesondere zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses eines Vertrages berechtigt, wenn Xxxxxx auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde. 9.4. Befindet sich der Kunde sich trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens drei zur Zahlung fälligen Rechnungen im Verzug befindet. 1.9.5 Zusätzlich Verzug, so kann zusätzlich zu den üblichen Verzugsschäden sind wir auch berechtigt, dem Kunden das Einholen von Auskünften sowie bei vorzeitiger Vertragsaufhebung die durch die vorzeitige Vertragsaufhebung entstandenen Mehrkosten der Rückführung von mobilen Behältern Einkünften dem Kunden in Rechnung zu stellengestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug. 1.9.1 Bei Überschreiten des Fälligkeitszeitpunktes gemäß Absatz 1.8.1 werden Verzugszinsen Ver- zugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 1.9.2 Vor der vollständigen Zahlung fälliger Beträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet. 1.9.3 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir alle noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, auch soweit sie gestundet, Sicherheit für sie gegeben oder Wechsel ausgestellt sind. 1.9.4 Wir sind im Falle des Verzugs zudem berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist von Verträgen zurückzutreten zurückzu- treten oder Schadensersatz zu verlangen. Wir sind insbesondere zur außerordentlichen außerordent- lichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Kunde sich trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens drei zur Zahlung fälligen Rechnungen im Verzug befindetXxxxxx auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde. 1.9.5 Zusätzlich zu den üblichen Verzugsschäden sind wir auch berechtigt, dem Kunden das Einholen von Auskünften sowie bei vorzeitiger Vertragsaufhebung die durch die vorzeitige Vertragsaufhebung entstandenen Mehrkosten der Rückführung von mobilen mobi- len Behältern in Rechnung zu stellen.

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Samples: General Terms and Conditions