Förderungszeitraum Musterklauseln

Förderungszeitraum. Eine Förderung darf entsprechend der Eigenart der Leistung nur zeitlich befristet gewährt werden. Die maximale Dauer der Projekte ist in den jeweiligen Leitfäden für die Projektarten festzulegen. Eine Überschreitung der Projektlaufzeit ist nur dann möglich, wenn einem Antrag auf Projektzeitverlängerung durch die FFG zugestimmt wurde und diese feststellt, dass der bewilligte Förderungszweck aufrechterhalten bleibt. Damit ist eine kostenneutrale Verlänge- rung der Projektlaufzeit möglich. Sonstige Verlängerungen bedürfen eines gesonderten För- derungsantrags.
Förderungszeitraum. Die Förderungsdauer umfasst den Zeitraum von 1.1.2017 bis 31.12.2020. Der Finanzplan wird für jedes Kalenderjahr gesondert verhandelt und vereinbart. Kommt in den Folgejahren keine Einigung über einen Finanzplan zustande, mangelt es an einem wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung. In diesem Fall wird die gegenständliche Förderungsvereinbarung einvernehmlich aufgelöst. Der Förderungsnehmer hat innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorzulegen. Die Finanzkontrolle (Anerkennung der Kosten) erfolgt jährlich durch eine externe Prüfstelle und bezieht sich auf ein abgeschlossenes Kalenderjahr.
Förderungszeitraum. Die Förderungsdauer umfasst den Zeitraum von 01.07.2021 bis 31.12.2022. Es wird zwischen Förderungsgeber und Förderungsnehmer eine Vertragsoption vereinbart, die es dem Förderungsgeber vorbehaltlich der budgetären Bedeckung aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds ermöglicht, die Förderungsvereinbarung einseitig über den vereinbarten Vertragszeitraum hinaus für weitere zwei Jahre bis 31.12.2024 zu verlängern. Der Förderungsnehmer ist über dieses Ansinnen des Förderungsgebers aus Gründen der Planungssicherheit unverzüglich nach erfolgter Ausgleichstaxfonds-Mittelzuteilung an das Sozialministeriumservice in Kenntnis zu setzen. Der Finanzplan wird für jedes Kalenderjahr gesondert verhandelt und vereinbart. Kommt in den Folgejahren keine Einigung über einen Finanzplan zustande, mangelt es an einem wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung. In diesem Fall wird die gegenständliche Förderungsvereinbarung einvernehmlich aufgelöst. Dies gilt im Falle der Aktivierung der Verlängerungsoption auch für die zwei weiteren Vertragsjahre. Der Förderungsnehmer hat innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorzulegen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………