Fördervertrag abschließen. Der Fördervertrag kommt mit der Zustellung der Förderzusage an Fördernehmer*innen zustande und setzt die Genehmigung des Förderantrages durch das nach der Wiener Stadtverfassung zustän- dige Organ der Stadt Wien voraus. Für Höhe und Umfang der Förderung der Stadt Wien – Bildung und Jugend sind insbesondere deren Budgetmittel maßgebend. Die Förderrichtlinie ist Bestandteil des Fördervertrages.
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Fördervertrag abschließen. Der Fördervertrag kommt mit der Zustellung der Förderzusage an Fördernehmer*innen zustande und setzt die Genehmigung des Förderantrages durch das nach der Wiener Stadtverfassung zustän- dige Organ der Stadt Wien voraus. In besonders begründeten Fällen kann die Förderzusage durch eine beidseitig unterzeichnete Fördervereinbarung ersetzt werden. Für Höhe und Umfang der Förderung der Stadt Wien – Bildung und Jugend sind insbesondere deren Budgetmittel maßgebend. Die Förderrichtlinie ist Bestandteil des Fördervertrages.
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Samples: Förderrichtlinie
Fördervertrag abschließen. Der Fördervertrag kommt mit der Zustellung der schriftlichen Förderzusage an Fördernehmer*innen die Fördernehmerin bzw. den Fördernehmer zustande und setzt die Genehmigung des Förderantrages durch das nach der Wiener Stadtverfassung zustän- dige zuständige Organ der Stadt Wien voraus. Für Höhe und Umfang der Förderung der Stadt Wien – Abteilung Bildung und Jugend sind insbesondere deren Budgetmittel maßgebend. Die Förderrichtlinie ist bildet einen integrierenden Bestandteil des Fördervertrages.. Version vom 15.11.2022
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Samples: Förderrichtlinie