Common use of Förderwürdigkeit Clause in Contracts

Förderwürdigkeit. Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein öffentliches Interesse sowie ein Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Sicht vorliegen. Im Förderantrag ist das Vorliegen eines öffentlichen Interesses und der Bezug zur Stadt Wien nachvollziehbar darzulegen und zu be- gründen. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Maßnahme zur Sicherung oder Steigerung des Gemein- wohls, des Ansehens der Stadt Wien und zum Fortschritt in geistiger, kultureller oder sozialer Hin- sicht beiträgt. Ein inhaltlicher Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn der Fördergegenstand der Stadt Wien zum Vorteil gereicht bzw. mit der Stadt Wien in untrennbarem Zusammenhang steht oder im Interesse ihrer Bewohner*innen liegt bzw. diesen zugutekommt. Ein institutioneller Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn die*der Förderwerber*in ihren*seinen Sitz oder eine Zweigstelle etc. in Wien hat. Ein geographischer Bezug zur Stadt Wien liegt vor, wenn der Fördergegenstand zum überwiegen- den Teil innerhalb des Wiener Stadtgebietes verwirklicht wird.

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Förderwürdigkeit. Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein öffentliches Interesse sowie ein Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Sicht vorliegenvorliegt. Im Förderantrag ist das Vorliegen eines ei- nes öffentlichen Interesses und der Bezug zur Stadt Wien nachvollziehbar darzulegen und zu be- gründengrün- den. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Maßnahme zur Sicherung oder Steigerung des Gemein- wohls, des Ansehens der Stadt Wien und zum Fortschritt in geistiger, kultureller oder sozialer Hin- sicht beiträgt. Version vom 15.11.2022 Ein inhaltlicher Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn der Fördergegenstand der Stadt Wien zum Vorteil gereicht bzw. mit der Stadt Wien in untrennbarem Zusammenhang steht oder im Interesse ihrer Bewohner*innen Bewohnerinnen und Bewohnern liegt bzw. diesen zugutekommt. Ein institutioneller Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn die*der Förderwerber*in ihren*seinen die Förderwerberin bzw. der Förder- wer- ber ihren bzw. seinen Sitz oder eine Zweigstelle etc. in Wien hat. Ein geographischer Bezug zur Stadt Wien liegt vor, wenn der Fördergegenstand zum überwiegen- den Teil innerhalb des Wiener Stadtgebietes verwirklicht wird.

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Förderwürdigkeit. Die Entscheidung der Umsetzung liegt im Kompetenzbereich der Stadt Wien – Bildung und Jugend. Die Entscheidung der Umsetzung im Rahmen von Bezirksförderungen liegt im Kompetenzbereich der Stadt Wien – Bildung und Jugend sowie des jeweiligen Bezirkes. Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein öffentliches Interesse sowie ein Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Sicht vorliegen. Im Förderantrag ist das Vorliegen eines öffentlichen Interesses und der Bezug zur Stadt Wien nachvollziehbar darzulegen und zu be- gründen. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Maßnahme zur Sicherung oder Steigerung des Gemein- wohls, des Ansehens der Stadt Wien und zum Fortschritt in geistiger, kultureller oder sozialer Hin- sicht beiträgt. Ein inhaltlicher Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn der Fördergegenstand der Stadt Wien zum Vorteil gereicht bzw. mit der Stadt Wien in untrennbarem Zusammenhang steht oder im Interesse ihrer Bewohner*innen liegt bzw. diesen zugutekommt. Ein institutioneller Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn die*der Förderwerber*in ihren*seinen Förderwerber*innen ihren Sitz oder eine Zweigstelle etc. in Wien hathaben. Ein geographischer Bezug zur Stadt Wien liegt vor, wenn der Fördergegenstand zum überwiegen- den Teil innerhalb des Wiener Stadtgebietes verwirklicht wird.

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Förderwürdigkeit. Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein öffentliches Interesse sowie ein Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Sicht vorliegen. Im Förderantrag ist das Vorliegen eines öffentlichen Interesses und der Bezug zur Stadt Wien nachvollziehbar darzulegen und zu be- gründen. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Maßnahme zur Sicherung oder Steigerung des Gemein- wohls, des Ansehens der Stadt Wien und zum Fortschritt in geistiger, kultureller oder sozialer Hin- sicht beiträgt. Ein inhaltlicher Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn der Fördergegenstand der Stadt Wien zum Vorteil gereicht bzw. mit der Stadt Wien in untrennbarem Zusammenhang steht oder im Interesse ihrer Bewohner*innen liegt bzw. diesen zugutekommt. Ein institutioneller Bezug zur Stadt Wien ist gegeben, wenn die*der Förderwerber*in ihren*seinen Förderwerber*innen ihren Sitz oder eine Zweigstelle etc. in Wien hathaben. Ein geographischer Bezug zur Stadt Wien liegt vor, wenn der Fördergegenstand zum überwiegen- den Teil innerhalb des Wiener Stadtgebietes verwirklicht wird.

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