Garantie gegen Durchrostung Musterklauseln

Garantie gegen Durchrostung. PEUGEOT übernimmt für Ihr Fahrzeug Garantie gegen Durchrostung der Karosserie von innen nach außen ab dem Auslieferungsdatum, das in dem Garantiezertifikat des Serviceheftes angegeben ist, und zwar für eine Dauer von: - 12 Jahren, wenn es sich um einen PKW mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb handelt, - 7 Jahren, wenn es sich um einen PKW mit Elektroantrieb handelt, - 5 Jahren im Fall eines Nutzfahrzeugs.
Garantie gegen Durchrostung. Zusätzlich zur Neuwagengarantie und der Lackgarantie (die für den E-MEHARI nicht gilt) gewährt Automobiles Citroën für das Fahrzeug ab dem im Serviceheft in das „Garantiezertifikat“ eingetragenen Tag der Lieferung eine Garantie gegen Durchrostung (Korrosion der Karosserie von innen nach außen). Diese Garantie gilt: • zwölf (12) Jahre, wenn das Fahrzeug ein nicht elektrischer Personenkraftwagen ist, • sieben (7) Jahre, wenn das Fahrzeug ein elektrischer Personenkraftwagen C-ZERO und BERLINGO ELECTRIC ist, • fünf (5) Jahre, wenn das Fahrzeug ein elektrischer Personenkraftwagen E-MEHARI ist, • fünf (5) Jahre, wenn das Fahrzeug ein Nutzfahrzeug ist. • Die Garantie gegen Durchrostung umfasst die Instandsetzung oder den Austausch der von Automobiles Citroën oder ihrem Vertreter als schadhaft anerkannten Teile, die einen durch Korrosion verursachten Durchrostungsschaden auf- weisen. • Die Garantie gegen Durchrostung gilt unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass das Fahrzeug stets unter Beach- tung der von Automobiles Citroën festgelegten Richtlinien repariert wurde und dass der Kunde rechtzeitig Folgendes durchführen ließ: • Im Wartungszyklus der Garantie gegen Durchrostung sind folgende periodische Kontrollen vorgesehen, deren Kosten vom Kunden zu tragen sind: Nach einer eventuell erforderlichen vollständigen Fahrzeugwäsche prüft die Vertragswerkstatt bei diesen Kontrollen den Zustand des Fahrzeugs und stellt fest, ob Arbeiten durchzuführen sind und welche gegebenenfalls durch die Garantie gegen Durchrostung gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen zurückzuführende Beschädigungen, die zu Korrosion führen können, werden mitgeteilt und auf den hierfür vorgesehenen Seiten des Servicehefts vermerkt. • Nach Arbeiten an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls, von Beschädigungen, usw.) muss stets eine Kontrolle unter den gleichen Bedingungen durchgeführt werden. • Der Kunde muss Schäden, die auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, unter Beachtung der von Automobiles Citroën festgelegten Richtlinien spätestens zwei (2) Monate nach den Kontrollen auf seine Kosten beheben lassen. Der- artige Reparaturen müssen in das Serviceheft unter Angabe der Firma der Autowerkstatt, des Reparaturdatums, des Kilometerstandes des Fahrzeugs und der Nummer der bezahlten Rechnung eingetragen werden. Zur Wahrung des Anspruchs auf die Garantie gegen Durchrostung wird bei den periodischen Kontrollen die Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten Servicehefts (oder anderer Belege zum Nachwei...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.