Garantiezeitraum Musterklauseln

Garantiezeitraum. 8.1. Die Garantie beginnt mit Datum der Auslieferung des erfassten Produkts ab Werk FRONIUS. Das Datum kann von dem Garantieberechtigten durch Eingabe der Seriennummer auf xxx.xxxxxxxx.xxx festgestellt werden. Der jeweilige Garantiezeitraum ergibt sich aus Tabelle 1.
Garantiezeitraum. Die Garantie gilt für Anträge auf Reparatur, die schriftlich an die Versicherten oder die Gesellschaft gerichtet werden und sich auf einen Schaden beziehen, der während des Zeitraums der Gültigkeit des Vertrags eintrat. Die Garantie wird auch dann gewährt, wenn der Antrag auf Reparatur nach Ablauf des Vertrags formuliert wird, auf alle Fälle jedoch innerhalb von drei Jahren nach Eintreten eines Schadens, der innerhalb des Versicherungszeitraums eintritt.
Garantiezeitraum. Sofern nichts anderes schriftlich von den Vertragsparteien vereinbart wurde, beträgt der Garantiezeitraum für Produkte, die vom Lizenzgeber hergestellt werden, zwölf (12) Monate und er beginnt mit dem Lieferdatum (der "Garantiezeitraum") des Produkts. Der Lizenznehmer hat keine Garantieansprüche gegenüber den Lizenzgeber, es sei denn, der Lizenzgeber empfängt während des Garantiezeitraums vom Lizenznehmer (i) eine schriftliche Mitteilung, in der die Garantieverletzung in angemessener Detailgenauigkeit (einen "Garantieanspruch") beschrieben wird, und (ii) erhält Fernzugriff und physikalischen Zugriff auf das betreffende Produkt bzw. die betreffenden Produkte sowie Informationen in ausreichender Detailgenauigkeit, um dem Lizenzgeber oder dessen Vertreter in die Lage zu versetzen, den Fehler zu reproduzieren und/oder zu analysieren.
Garantiezeitraum. Die Wacker Neuson GmbH (nachfolgend WN genannt) gewährt beim Kauf eines neuen Wacker Neuson Gerätes oder einer neuen Wacker Neuson Baumaschine grundsätzlich 3 Jahre Garantie oder 3.000 Betriebsstunden* lang (siehe separate Herstellergarantiebedingungen WN36). Bei Abschluss einer WeCare Vereinbarung (Wartungsvereinbarung) vor Auslieferung der Maschine besteht zusätzlich die Möglichkeit 24 Monate Garantieverlängerung zu erlangen. Eine Garantieleistung kann nur geltend gemacht werden, wenn das Gerät auch bei der Wacker Neuson GmbH in Österreich gekauft wurde. Geräte mit einem Wareneinstandswert von unter 1.500 Euro netto sind von diesen Garantielaufzeiten ausgeschlossen. Für Geräte mit einem Warenwert unter 1.500 Euro netto wird generell 12 Monate Garantie gewährt. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung des Gerätes oder der Maschine. Die Verjährungsfrist entspricht stets der Garantiefrist. Durch den Abschluss der WeCare Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet alle nach Betriebsanleitung erforderlichen Servicearbeiten ab Auslieferungsdatum bei einer Niederlassung von WN durchführen zu lassen. Dadurch verlängert sich die Garantie automatisch um ein weiteres zusätzliches Jahr oder 1.000 Betriebsstunden (4. Jahr ab Auslieferungsdatum)*, jedoch auf maximal auf 5 Jahre (ab Auslieferungsdatum) oder 5.000 Betriebsstunden*. Tritt während der Garantiedauer ein Sachmangel auf, richtet sich der Garantieanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften, falls nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Garantiezeitraum. Für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt SITECO eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend den Garantiebe- dingungen.Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nenn- lebensdauer grösser/gleich 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind. Für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt SITECO eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren entsprechend den Garantiebe- dingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nennlebensdauer kleiner 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation, jedoch spätestens drei Monate nach der Auslieferung durch SITECO.
Garantiezeitraum. 11.1 - Für HLB beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab dem Tag, an dem die HLB zum ersten Mal in Betrieb genommen wird. Dieser Zeitpunkt wird bestimmt durch das Datum der Gewichtsprüfung und der PDI des HLB, die durch die CE-Maschinenrichtlinie und die Montageanleitung der DHO, jedoch nicht mehr als 3 Monate nach dem Lieferdatum des HLB an den Aufbauhersteller oder Fahrgestellhersteller.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.