Softwarelizenz a) Lautsprecher Teufel räumt Ihnen ein unentgeltliches Recht zur Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Google Cast- Gerät ein, auf dem die Software ursprünglich von Lautsprecher Teufel installiert wurde. Lautsprecher Teufel und Drittanbieter behalten sich alle Rechte an der Software vor, die Ihnen mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Das Nutzungsrecht entfällt, sobald das Google Cast- Gerät, auf dem die Software installiert ist, endgültig nicht mehr benutzt wird.
b) Sie dürfen diese Software in keiner Weise vervielfältigen, bearbeiten, verändern oder Bearbeitungen und Veränderungen vervielfältigen. Funktionen und Mechanismen, die dem Schutz der Software gegen eine unerlaubte Verwendung dienen, dürfen von Ihnen nicht manipuliert oder umgangen werden. Weiterhin dürfen Sie die Software oder einzelne Komponenten der Software nicht zum Zwecke der Nutzung der Komponenten auf einem anderen oder mit einem anderen Google Cast- Gerät trennen und einzeln oder zusammen anderweitig verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (reverse engineering), auseinandernehmen (disassembling). Eine Dekompilierung ist ausschließlich zu dem Zwecke erlaubt, die Interoperabilität der Software mit anderen Software- oder Hardwarekomponenten herzustellen, soweit dies nach dem Recht erlaubt ist, dem diese Vereinbarung unterfällt.
c) Die Beschränkung der Lizenz nach a) und b) gilt nicht für Softwareprogramme oder - Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt. Die Nutzung dieser Softwareprogramme oder - Programmkomponenten richtet sich ausschließlich nach der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenz in der jeweiligen Fassung, die zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung eines Softwareprogramms oder einer -Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt, über die jeweiligen Lizenzbedingungen zu informieren und die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Soweit die Open-Source-Lizenz die Verpflichtung des Anbieters enthält, dem Nutzer den Quellcode der Software zugänglich zu machen, kann der Endnutzer sich diesbezüglich an Lautsprecher Teufel wenden.
d) Sie dürfen etwaige Marken oder sonstige Hinweise auf das Google Cast- Gerät oder den Hersteller des Google Cast- Xxxxxx oder von Teilen des Google Cast- Xxxxxx oder der Software nicht vom Google Cast- Gerät entfernen oder verändern, verdecken oder verunstalten.
Softwarelizenz. Alle Softwareanwendungen, die in Verbindung mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden („lizenzierte Software“), werden lizenziert und nicht verkauft und unterliegen allen Bestimmungen des Softwarelizenzvertrags (wie unten beschrieben). Alle Softwareanwendungen werden unter der ausdrücklichen Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die Endbenutzer der Softwareanwendungen die zu di esem Zeitpunkt geltende Version des Standard-Softwarelizenzvertrags, des Endbenutzer- Lizenzvertrags oder einen anderen, nach alleinigem Ermessen von Honeywell für Honeywell zufriedenstellenden Software-Lizenzvertrag (jeweils „Softwarelizenzvertrag“) unterschreiben und an Honeywell zurücksenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle lizenzierten Softwareanwendungen, die Endbenutzern gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, dem Softwarelizenzvertrag unterliegen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags oder eines anderen Dokuments oder Instruments haben die Bestimmungen des Softwarelizenzvertrags Vorrang vor inkonsistenten oder widersprüchlichen Bestimmungen, insoweit sie sich auf Software beziehen. Zahlungen für Softwareanwendungen, die in Verbindung mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, sind zu dem Zeitpunkt fällig und zahlbar, an dem Endbenutzer den Softwarelizenzvertrag unterschreiben.
Softwarelizenz. Vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr und der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen HM eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche und nicht übertragbare beschränkte Lizenz zur weltweiten Nutzung (im Folgenden „Lizenz“). Diese Lizenz regelt alle Veröffentlichungen, Überarbeitungen und Verbesserungen der Software.
Softwarelizenz. 1. Der Kunde (Lizenznehmer) darf Softwareprodukte, die er von MDSoftware (Lizen- zgeber) bezieht, wie auch die Dokumentation, nur auf Grund einer Softwarelizenz nutzen, die vom MDSoftware erteilt wird. Ein Softwarelizenzvertrag kommt zus- tande, wenn MDSoftware den Antrag des Kunden, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annimmt. Mit dem Lizenzvertrag wird dem Kunden das einfache nicht ausschließliche und perso¨ nliche Recht erteilt, die Software auf einem einzelnen Computer zu benutzen.
2. Die Softwarelizenz berechtigt nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte Software darf nur auf dem dafu¨ r vorgesehenen System betrieben werden. Sofern die Anzahl der Benutzer, die die lizenzierte Software gleichzeitig am Computer be- nutzen ko¨ nnen, nicht schriftlich vereinbart wird, gilt die erteilte Softwarelizenz nur fu¨ r einen Benutzer.
3. Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfa¨ ltigt oder u¨ ber ein Computernetzw- erk auf ein anderes System u¨ bermittelt werden, als dies fu¨ r den Betrieb auf der lizenzierten Anlage und zu Archiverungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist.
4. Die Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gewa¨ hrt und ko¨ nnen nur aus wichtigem Grund geku¨ ndigt werden. Als wichtiger Grund gilt ein Verstoß gegen 2. oder 3. dieser Bestimmung als auch bei Zahlungsverzug. Wird der Softwarelizen- zvertrag beendet, hat der Kunde sa¨ mtliche Kopien der u¨ berlassenen Versionen der Software zu zersto¨ ren und MDSoftware dies schriftlich zu besta¨ tigen.
5. Die Softwarelizenz berechtigt nur zur Nutzung der jeweils lizenzierten Version.
Softwarelizenz. 3.1.1 Leistungsumfang und damit zusammenhängende Leistungen sind im Angebot und allfälligen Anhängen näher definiert.
3.1.2 Der Kunde darf die Software (egal in welcher Form diese zur Verfügung gestellt wird) nur verwenden, wenn er diese Allgemeinen Softwarebedingungen einschließlich der Datenschutzbestimmungen und (Endbenutzer)Lizenz-/Nutzungsvertrag des Herstellers gelesen und vollinhaltlich akzeptiert hat.
Softwarelizenz. Der Verkäufer gewährt dem Käufer ein nicht ausschließliches und unwiderrufliches Recht zur Nutzung der Software in dem zur ordnungsgemäßen Nutzung der Geräte erforderlichen Umfang. Dieses Recht ist nicht übertragbar (es sei denn, der Käufer kann die Anlage an einen späteren Käufer abtreten). Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Software-Upgrades oder -Revisionen zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht vorher schriftlich vereinbart wurde. Der Käufer darf zu Sicherungszwecken nur eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form erstellen. Der Käufer darf (i) die Software nicht disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software zu rekonstruieren oder ausfindig zu machen; (ii) jegliche Produktidentifikation, Copyright, Warenzeichen oder andere Hinweise nicht von der Software entfernen; (iii) die Software nicht modifizieren, anpassen oder übersetzen. Die Nutzung von Software von Drittanbietern unterliegt den Bestimmungen dieser Software von Drittanbietern.
Softwarelizenz. Sofern das Laborgerät und die Teile Computersoftware enthalten, ist der Kunde berechtigt, diese nur für eigene betriebliche Zwecke und für die Lebensdauer des Laborgeräts und der Teile zu nutzen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Computersoftware das geistige und geschützte Eigentum von QIAGEN oder seinem Lizenzgeber ist und dass der Rechtsanspruch auf bzw. das Urheberrecht an der Computersoftware ausschließlich QIAGEN oder seinem Lizenzgeber zusteht. Der Kunde wird die Computersoftware ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von QIAGEN nicht kopieren, modifizieren, bearbeiten und Dritten nicht zugänglich machen, insbesondere nicht durch Verkauf, Miete, Erteilen von Lizenzen oder auf andere Weise. Weiterhin ist der Kunde nicht berechtigt, in der Software enthaltene Vermerke über das Copyright, über Betriebsgeheimnisse, Patente, Urheberrechte oder sonstige rechtliche Hinweisen zu verändern oder zu entfernen.
Softwarelizenz. Solange Sie die Software von Adobe oder einem seiner berechtigten Lizenznehmer bezogen haben und solange Sie die Bedingungen dieses Vertrages einhalten, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software auf die in der Dokumentation beschriebene Weise und für die dort beschriebenen Zwecken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Siehe Ziffer 14 für besondere Bestimmungen in bezug auf bestimmte Komponenten.
Softwarelizenz. Vorbehaltlich aller Bedingungen des Hauptvertrags und dieses Vertrags gewährt Ihnen die Fluidigm eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare Lizenz im Rahmen der geistige Eigentumsrechte von Fluidigm an der C1 Script Builder Software, ausschließlich zur Installation, Ausführung und zum Betrieb der C1 Script Builder Software, nur in der Einrichtung auf einem oder mehreren Computern, die Ihnen gehören oder von Ihnen kontrolliert werden, nur zur Entwicklung von C1 Scripts, die nur auf den C1-Systemen verwendet werden dürfen, die Ihnen gehören oder von Ihnen kontrolliert werden oder auf die Sie Zugriff haben, wie dies hier genannt ist und für keine sonstigen Zwecke.
Softwarelizenz. Weto räumt dem Kunden das nur mit Zustimmung von Weto übertragbare, nicht ausschließliche und persönliche Recht ein, die in den Lizenzverträgen näher bezeichnete Lizenzsoftware zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.