Privathaftpflicht. Versichert ist - im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF:PRO 2018) und der nachstehenden Besondere Bedingungen und Risiko- beschreibungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers
(1) aus den Gefahren eines Dienstes, Amtes, einer ver- antwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
(2) oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäf- tigung. Insbesondere ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
1.1 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Auf- sichtspflicht über Minderjährige);
1.2 als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen;
1.3 aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit;
1.4 als Inhaber (z.B. Eigentümer oder Mieter)
(1) einer oder mehrerer in Europa gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer). Bei Sondereigentümern sind auch versichert Haft- pflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungsei- gentümer wegen Beschädigung des Gemeinschafts- eigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum;
(2) von in Europa** gelegenen Ferienwohnungen;
(3) eines in Europa gelegenen Einfamilienhauses (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus);
(4) eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, sofern mindes- tens eine Wohnung selbst genutzt ist und der Brutto- jahresmietwert 35.000,- € nicht übersteigt;
(5) eines im Ausland gelegenen Wochenend- / Ferien- hauses sowie eines fest installierten Wohnwagens
(6) einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwoh- nung;
(7) von in Europa gelegenen unbebauten Grundstücken in unbegrenzter Größe; einschließlich (Besitz und Unterhaltung) der Garagen, Garagenhöfe, Gärten, Schrebergärten, Spielplätze, Pools sowie Teiche. E76-07.2018/01 Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht – aus dem Miteigentum der zu den mitversicherten Ob- jekten gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z.B. ge- meinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, ge- meinschaftliche Gartenanlagen, Wohnwege, Wäsche- trockenplatz, Garagenhöfe und Spielplätzen, Abstell- platz für Xxxxxxxxxx, sowie auch nicht zu den o.a. Im- mobilien gehörende Garagen und Stellplätze; – aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versiche- rungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften ob- ...
Privathaftpflicht. Die Privathaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Le- bens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen. Wir prüfen wie im Rahmen aller Haftpflichtversicherungen für Sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehren unbegründete Ansprüche ab und bieten auch Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche. Berechtigte Ansprüche übernehmen wir für Sie im vereinbarten Rahmen.
Privathaftpflicht. Versichert ist auch die Haftpflicht einer vorübergehenden Aufsichts- person von Kindern und Haustieren des Versicherungsnehmers Versichert ist ebenfalls die Haftpflicht des privaten Dienstpersonals des Versicherungsnehmers A6
Privathaftpflicht. Für einen Inhaber wird, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, als rechtlich selbständiger Vertrag die Privathaftpflichtversicherung im Umfang der Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung, eingeschlossen. Der Vertrag erlischt mit Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. mit Aufhebung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Im Falle des Todes einer versicherten Person besteht die Versicherung für den Ehegatten längstens bis zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode fort, abweichend von 7. der Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht. 1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, berufli- chen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
1.1 als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus- und/oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber von Hauspersonal einschließlich der Fremdenbeherbergung, soferne keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist (Abschnitt B, Z.6 EHVB findet Anwendung);
1.2 aus der Innehabung und dem Betrieb einer Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage;
1.3 aus der Haltung und Verwendung von Fahrrädern;
1.4 aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung, ausgenommen die Jagd;
1.5 aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der Selbstverteidigung;
1.6 aus der Haltung von Kleintieren, ausgenommen Hunde (Abschnitt B, Z. 11 EHVB findet Anwendung);
1.7 aus der gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch der Haltung von Elektro- und Segelbooten (Abschnitt B, Z.12 EHVB findet Anwendung);
1.8 aus der Haltung und Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen sowie von Schiffsmodellen (Abschnitt B, Z.12 EHVB findet Anwendung);
1.9 abweichend von Art.7, Pkt. 5.2 AHVB aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Flugmodellen bis zu einem Fluggewicht von 5 kg.
2. Versichert sind für das Risiko gemäß Pkt.1. Sachschäden aus Umweltstörung nach Maßgabe des Art.6 AHVB. Die Versicherungssumme hiefür beträgt € 75.000,- im Rahmen der Pauschalversicherungssumme. Abweichend von Art.6, Pkt.3.5 AHVB beträgt der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers in jedem Versicherungsfall € 360,-.
3. Die Versicherung erstreckt sich auch auf gleichartige Schadenersatzverpflichtungen
3.1 des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten;
3.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solan- ge sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen;
3.3 von Personen, die für den Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten, in die- ser Eigenschaft. Ausgeschlossen sind Personenschäden,...
Privathaftpflicht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfangs der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
1.1 als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus- und/oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber von Hauspersonal einschließlich der Fremdenbeherbergung, sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist (Abschnitt B, Ziffer 7 EHVB findet Anwendung);
1.2 aus der Innehabung und dem Betrieb einer Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage;
1.3 aus der Haltung und Verwendung von Fahrrädern;
1.4 aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung, ausgenommen die Jagd;
1.5 aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der Selbstverteidigung;
1.6 aus der Haltung von Kleintieren, ausgenommen Hunde (Abschnitt B, Ziffer 12 EHVB findet Anwendung);
1.7 aus der gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch der Haltung von Elektro- und Segelbooten (Abschnitt B, Ziffer 13 EHVB findet Anwendung);
1.8 aus der Haltung und Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen sowie von Schiffsmodellen (Abschnitt B, Ziffer 13 EHVB findet Anwendung);
1.9 abweichend von Artikel 7, Punkt 5.2 AHVB aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Flugmodellen bis zu einem Fluggewicht von 5 kg.
2. Versichert sind für das Risiko gemäß Punkt 1 Sachschäden aus Umweltstörung nach Maßgabe des Artikel 6 AHVB. Die Ersatzleistungssumme hiefür beträgt 726.729 EUR je und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 1.000 EUR des Schadens und der Kosten gemäß Artikel 5, Punkt 5 AHVB.
3. Die Versicherung erstreckt sich auch auf gleichartige Schadenersatzverpflichtungen
3.1 des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten;
3.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen;
3.3 ...
Privathaftpflicht. Die vorliegenden Besonderen Bedingungen gelten, wenn aus den Persönlichen Bedingungen hervorgeht, dass die Garantie „Privathaftpflicht“ abgeschlossen wurde.
Privathaftpflicht. GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Der Versicherungsnehmer ist gegen die finanziellen Folgen der zivilrechtlichen Haftung versichert, die ihm nach der Gesetzgebung oder Rechtsprechung des Landes, in dem er sich befindet, aufgrund von Personen-, Sach- und immateriellen Folgeschäden, die einem Dritten durch einen Unfall in seinem Privatleben und durch seine eigene Handlung, ihm anvertrauten Sachen oder Tiere entstanden sind. Die vorliegende Versicherung kann jedoch in keiner Weise diejenige ersetzen, die im Ausland gemäß der geltenden örtlichen Gesetzgebung bei den in dem betreffenden Land zugelassenen Versicherern abgeschlossen werden müsste.
Privathaftpflicht. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: asspario Deutschland Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Privathaftpflicht. Versichert ist auch die Haftpflicht einer vor- übergehenden Aufsichtsperson von Kin- dern und Haustieren des Versicherungs- nehmers Versichert ist ebenfalls die Haftpflicht des privaten Dienstpersonals des Versiche- rungsnehmers A6