Privathaftpflicht Musterklauseln

Privathaftpflicht. 1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzver- pflichtungen des Versicherungsneh- mers als Privatperson aus den Gefah- ren des täglichen Lebens mit Aus- nahme der Gefahr einer betriebli- xxxx, beruflichen oder gewerbsmä- ßigen Tätigkeit, insbesondere
Privathaftpflicht. Die Privathaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Le- bens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen. Wir prüfen wie im Rahmen aller Haftpflichtversicherungen für Sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehren unbegründete Ansprüche ab und bieten auch Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche. Berechtigte Ansprüche übernehmen wir für Sie im vereinbarten Rahmen.
Privathaftpflicht. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF4ALL 2021) und der nachstehenden Besondere Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus CIF4ALL BB PHV classic 2021_06.2021/01 hörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht – aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versiche- rungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen); – aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln ver- mieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen. Werden mehr als drei Räume einzeln vermietet, entfällt die Mitversiche- rung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vor- sorgeversicherung (Ziff. 4 AHB CIF4ALL 2021); – aus der Vermietung von nicht mehr als drei Wohnungen (sowie der dazugehörigen Garagen) in einem 1-4 Fami- lienhaus, in dem der Versicherungsnehmer selbst eine Wohnung bewohnt; – aus der Vermietung einer im Inland gelegenen Wohnung (Eigentumswohnung, Ferienwohnung). Die Regelungen in Ziff. 1.4 (1) Sätze 2 und 3 gelten analog; – als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neu- bauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbei- ten) bis zu einer Bausumme von 100.000,– € je Bauvor- haben. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben sind. Dabei kann ein Teil der Bauarbeiten bis zu 50 % der Bausumme in Eigenleistung durchgeführt werden. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungsnehmer zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß zur gesetzlichen Un- fallversicherung angemeldeten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verur- sachen. Ansprüche dieser Personen gegen die nach Ziff. 2 versicherten Personen sind abweichend von Ziff. 7.5 AHB CIF4ALL 2021 mitversichert. Ausgeschlossen sind Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhält- nisse. Bis zu einer Bausumme von 50.000,– € besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Bauarbeiten in eigener Regie durchgeführt werden. Wenn eine der vor- genannten Bausummen überschritten wird, entfällt die entsprechende Mitversicherung. Es gelten dann die Be- s...
Privathaftpflicht. Versichert ist auch die Haftpflicht einer vorübergehenden Aufsichtsper- son von Kindern und Haustieren des Versicherungsnehmers. Versichert ist ebenfalls die Haftpflicht des privaten Dienstpersonals des Versicherungsnehmers. G6
Privathaftpflicht. Für einen Inhaber wird, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, als rechtlich selbständiger Vertrag die Privathaftpflichtversicherung im Umfang der Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung, eingeschlossen. Der Vertrag erlischt mit Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. mit Aufhebung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Im Falle des Todes einer versicherten Person besteht die Versicherung für den Ehegatten längstens bis zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode fort, abweichend von 7. der Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008) und der nachstehenden Be­ sonderen Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver­ sicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Nicht versi­ chert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
Privathaftpflicht. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: asspario Deutschland
Privathaftpflicht. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: asspario Deutschland Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Privathaftpflicht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
Privathaftpflicht. D 1 VERSICHERTE PERSONEN