Common use of Gebührenbefreiung für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen Clause in Contracts

Gebührenbefreiung für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen. Die auf Landesrecht beruhenden Befreiungen und Ermäßigungen von Kosten, Gebühren und Auslagen bleiben den Diözesen und ihren Gliederungen in gleichem Umfang wie dem Land erhalten.

Appears in 4 contracts

Samples: www.uni-trier.de, www.uni-trier.de, www.uni-trier.de