Gedeckter Stand Musterklauseln

Gedeckter Stand. Vollständig oder teilweise gedeckte Stände sind anzumelden und von der Messeleitung zu bewilligen . Weitere Informationen finden Sie unter Pkt. 25.1.2.
Gedeckter Stand. Vollständig oder teilweise gedeckte Stände sind anzumelden und von der Messeleitung zu bewilligen. Weitere Informationen finden Sie unter Pkt. 25.1.2. Bestellungen sind bis spätestens 15. Dezember 2022 einzureichen. Für Bestellungen/Änderungen, die später als 20 Arbeitstage vor Messebeginn eintreffen, besteht kein Anspruch auf termingerechte Erledigung und es wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 25 % vom Bestellwert erhoben. Damit helfen Sie uns, die Messe und Ihren Standauftritt optimal vorzubereiten. Nach Beendigung der Messe sind die gemieteten Gegenstände in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Insbesondere sind die gemieteten Wände in wiedergebrauchsfähigen Zustand zu bringen. Bei den Dünnspanfüllungen dürfen keine Bostitchklammern, Nägel und Schrauben verwendet werden. Kleber müssen vom Aussteller ohne Kleberückstände wieder entfernt werden. Allfällige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders aufgeführt, basieren die Preise auf einem Reihenstand. Sie beinhalten die Flächenmiete sowie Standbau und -einrichtung gemäss nachfolgenden Aufstellungen. In den nachfolgenden All-inclusive-Standbauangeboten sind folgende Grundleistungen inbegriffen: • Miete Standfläche • Modularer Systemstand • Konstruktion und Ausstattung gemäss Beschreibung • Obligatorische Haftpflichtversicherung • Obligatorische Kommunikationspauschale • Obligatorische Entsorgungspauschale • Standreinigung täglich, inkl. Vorreinigung • 1 Ausstellerausweis pro 3 m2 Standfläche • Teppich (Rewind) über die ganze Standfläche, Farbe nach Xxxx • Molto-90-Konstruktion (Oberkante 301 cm) • Rück- und Seitenwände Dünnspan 5 mm (Höhe 250 cm), beidseitig weiss beschichtet • Kabine mit Holztüre weiss und Garderobe (100 x 100 cm) • Deckensegel weiss über die ganze Standfläche • Vorgehängte Blendentafel (150 x 40 cm) an jeder offenen Standfront, Farbe nach Xxxx, inkl. Standardbeschriftung schwarz (Höhe 10 cm) bis zu max. 20 Zeichen pro Blende. • HIT-Spot 35 W, inkl. Hauptanschluss von 2 kW und Stromverbrauch (pro volle 3 m2 Standfläche 1 Stück inbegriffen) Exclusiv 12 m2 (Art. 100575) Reihenstand 4 m x 3 m Standpreis CHF 6'547.00 Frühbucherpreis CHF 6‘307.00 Zusätzlich im Preis enthalten: 1 Tisch weiss (Art. 460005)

Related to Gedeckter Stand

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.