Common use of Gefahrenübergang, Abnahme Clause in Contracts

Gefahrenübergang, Abnahme. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferanten über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferanten nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferant verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Teillieferungen sind, soweit für den Besteller zumutbar, zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrenübergang, Abnahme. 6.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant Lieferer noch andere Leistungen, z. z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung Aufstellung/Installation übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hatWird mithin Lieferung frei Bahnstation oder Werk des Bestellers oder frei Schiff in irgendeinem Hafen vereinbart, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung so reist die Ware in jedem Fall auf Gefahr des Lieferanten über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werdenBestellers. Der Besteller darf nach Installation der Anlage die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. . 6.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferanten Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferant Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. . 6.3 Teillieferungen sindsind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar, zulässig.

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Samples: Sales Contracts

Gefahrenübergang, Abnahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant Lieferer noch andere Leistungen, z. z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferanten Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferanten Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferant Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sindsind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar, zulässig.

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Samples: Lieferbedingungen

Gefahrenübergang, Abnahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferanten über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferanten nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller Kunden über. Der Lieferant verpflichtet sich, auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers die Versicherungen Kunden eine Liefer- und Transportversicherung abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind, sind zulässig soweit diese für den Besteller zumutbar, zulässigKunden zumutbar sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gefahrenübergang, Abnahme. 4.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferanten Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. . 4.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferanten Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferant Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Teillieferungen sind, soweit für den Besteller zumutbar, zulässig.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gefahrenübergang, Abnahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk Lieferwerk von VENTAPP verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant VENTAPP noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung Anlieferungen und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang Gefahrübergang maßgebend. Sie muss muß unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferanten durch VENTAPP über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. oder die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferanten VENTAPP nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferant VENTAPP verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sindsind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar, zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen