Gefahrübergang, Versendung Musterklauseln

Gefahrübergang, Versendung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort auf uns über.
Gefahrübergang, Versendung. 5.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder eine für den Kunden fracht- bzw. kostenfreie Übersendung vereinbart ist. Die Auswahl des Transporteurs und Transportweges erfolgt durch WE ICS nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, so- fern WE ICS keine schriftlichen Käufervorgaben vorliegen. WE ICS wird die Ware auf Wunsch und Kosten des Kunden durch eine Transportversicherung gegen die vom Kunden zu bezeichnenden Risiken versichern.
Gefahrübergang, Versendung. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Unter- gangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
Gefahrübergang, Versendung. (1)Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Grundsätzlich gilt „ex works“ gemäss Incoterms® 2010, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung vereinbart. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung / Abholung ohne Verschulden von HAMMEL, so geht mithin die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Haftung für jegliche bei Be- und Entladung sowie dem Transport der Ware entstehende Schäden gleich welcher Art gehen zu Lasten des Bestellers. (2)Versandart und Versandmittel werden von HAMMEL nach bestem Ermessen bestimmt. Verzögert sich der Versand aus irgendeinem Grund, kann HAMMEL die bestellte Ware bei sich oder bei einem von HAMMEL zu bestimmenden Dritten auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern. Eine Verantwortlichkeit trifft XXXXXX nur für die Auswahl des Dritten. (3)Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackungen werden Eigen- tum des Bestellers und von HAMMEL zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (4)Sendungen und etwaige Rücksendungen von XXXXXX reisen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn der Transport und die Montage durch Mitarbeiter von HAMMEL erfolgt. (5)Die Lieferung erfolgt auch ab einem etwaigen Lager im Sinne von Ziff. 5 Abs. 2 auf Gefahr des Bestellers, sofern nicht anders vereinbart. (6)Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.
Gefahrübergang, Versendung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ord- nungsgemäßer und vollständiger Lieferung am genannten Bestimmungsort auf uns über.
Gefahrübergang, Versendung. 1. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
Gefahrübergang, Versendung. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimm- ten Person auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Auslie- ferung durch Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt. Dies gilt auch, wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft) und auch, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung durch uns verein- bart ist.
Gefahrübergang, Versendung jeweils geltenden Fassung der UStDV sowie des UStAE formell ordnungsgemäß, insbesondere hinsichtlich Form, Sprache und Inhalt zu erfolgen.
Gefahrübergang, Versendung. (1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Grundsätzlich gilt „ex works“ gemäß Incoterms 2010, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung vereinbart. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung/ Abholung ohne Verschulden von HAMMEL, so geht mithin die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Gefahrübergang, Versendung. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem Kunden übergeben oder zur Abholung bereit gestellt worden ist, soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung, wie z.B. abweichende IncoTerms, getroffen haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn die SEKOMP GmbH noch weitere Leistungen zu erbringen hat.