Gegenstand der Abnahme. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Gegenstand der Abnahme. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. Rahmenvertrag und LB (Anlage V2). Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
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Gegenstand der Abnahme. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. Rahmenvertrag. Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
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Gegenstand der Abnahme. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1, Ziffer 5. Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
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Gegenstand der Abnahme. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung). Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
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