Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Musterklauseln

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Leistungen gemäß Nummer . Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistun- gen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. vergütet. Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. (entfällt)
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung)sowie in Nummer 17.5 vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt Euro vergütet. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: . Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1-4 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart: Servicezeiten* Tag Uhrzeit bis von bis bis von bis Vereinbarungen zu Servicezeiten* gem. SLA VI A Pkt. 2.2.2. Leistung gemäß Nummer 3.1 Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit* in Stunden Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. SLA VI A Pkt. 2.3.1 festgelegt. Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers: Lfd.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung nach 48 Monaten ver- einbart für Leistungen gemäß Nummer 7. Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 9.2.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB werden bei weniger als acht geleisteten Zeitstunden pro Tag diese anteilig in mindestens 15-Minuten-Intervallen in Rechnung gestellt. Der Rechnung ist eine aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Tätigkeiten beizufügen.