Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung). Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbartverein- bart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des GesamtsystemsGe- samtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung). Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung)1. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbartverein- bart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des GesamtsystemsGe- samtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß sind in Anlage Nr. 1 3 (Leistungsbe- schreibung)Sonstige Verein- barungen, dort insbesondere Nummer 3 geregelt. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Und Den Betrieb Eines Gesamtsystems
Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbartverein- bart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des GesamtsystemsGe- samtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung). Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt Zeitpunkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung). Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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Gegenstand der Abnahme. Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 ver- einbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung). Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
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