Common use of Gegenstand der Genossenschaft Clause in Contracts

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächen. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Gebäudewirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung und der Infrastrukturversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 2 contracts

Samples: Satzung, Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächenzu angemessenen Nutzungsentgelten. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind Die Beteiligung an Einrichtungen dieser Art ist in jeder Rechtsform zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften kann Bauten und Maßnahmen berechtigt, die Grundstücke nur mit der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenZustimmung der Vertreterversammlung veräußern. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Land Brandenburg. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städ- tebaues und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen Gemeinschaftsan- lagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat Auf- sichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächen.sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (gemeinnütziger Zweck) (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, si- chere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichtener- richten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirt- schaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören gehö- ren Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 27 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung und Wohnungsbewirtschaftung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenNutzungsfor- men bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand2 (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigtkann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienenkeinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildengewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Statutes of the Cooperative

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand/ Zweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) . Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ihrer Mitglieder, vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) . Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen verwalten, veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) . Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnützi- ger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und WohnflächenGenossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen vermitteln, veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung anfallenden Infrastruktur anfallen- den Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewer- bebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenWohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaues und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen Gemeinschaftseinrichtungen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß . (5) Die Genossenschaft darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaften im Sinne des § 28 die Voraussetzungen5 (1), Nr. 10 KstG betreiben.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- sowie die Erhaltung und WohnflächenWeiterentwicklung der Wohnsubstanz. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben Bauten und Bauten Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigtkann sich an Unternehmen beteiligen, die ganz oder überwiegend auf den Zweck der wirtschaftlichen Genossenschaft gerichtet sind. Darüber hinaus kann sie Geschäfte betreiben, die zur Förderung und Betreuung ihrer der Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildengeeignet sind. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder Familienangehörige von Mitgliedern ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen vermitteln, veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ist die Förderung vorrangig eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und WohnflächenGenossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen betreuen, bewirtschaften, vermitteln und bewirtschaftenveräußern. Sie kann alle im Bereich Be- reich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und FolgeeinrichtungenFolgeeinrich- tungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle kultu- relle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand Vor- stand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 §27 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Die Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- bewirtschaftet, errichtet, veräußert, erwirbt, vermittelt und Wohnflächenbetreut Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen sind zulässigim Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (3) Die Daneben kann die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigtalle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenGenossenschaft zu dienen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und WohnflächenGenossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand- Zweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand- Zweck und Gegenstand der Genossenschaft - (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaften. Sie veräußern; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenGenussrechte gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.. Mitglieder können werden a) natürliche Personen,

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und WohnflächenGenossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen sind zulässigim Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Genossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen vermitteln, veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWoh- nungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben Aufga- ben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des GenG über- nehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Und Wahl Ordnung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbe- wirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen Gemeinschaftseinrichtungen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes Geschäftsbereiches auf Nichtmitglieder ist zugelassenzuge- lassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 28e die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Genossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) . Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) . Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, bewirtschaften. errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen: sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, 3. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) . Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 g die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand- Zweck und Gegenstand der Genossenschaft - (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaften. Sie veräußern; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenGenussrechte gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer kann Inhaberschuldverschreibungen (IHS) an ihre Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial vertretbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaften. Sie veräußern; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und WohnflächenGenossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind im Rahmen von § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand2 (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine wirtschaftliche, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen vermitteln und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenGemeinnützigkeit in der Tradition genossenschaftlichen Gedankengutes im Rahmen der Satzung. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Veräußerung von Immobilien ist kein eigenständiger Geschäftszweck der Genossenschaft.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wohnlichen Ver- sorgung ihrer Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächenin sozialer Verantwortung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenNutzungs- formen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des GenG übernehmen. (4) Sie darf Genossenschaftswohnungen nicht in Eigentums- wohnungen umwandeln. Sie kann Eigenheime oder Eigentums- wohnungen errichten und an Mitglieder veräußern. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verant- wortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen vermit- teln und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infra- struktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Das Nichtmitgliedergeschäft wird auf folgende Maßnahmen beschränkt: a) Verwaltung von Eigentumswohnungen b) Baubetreuung für Dritte c) Vermietung von Geschäftsräumen und Garagen d) Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen einschließlich der Umsetzung der Bewohner der betreffenden Gebiete e) befristete Vermietung von Wohnungen an Nichtmitglieder.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden Eg

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirt- schaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung anfallenden Infrastruktur anfallen- den Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und FolgeeinrichtungenFolgeeinrich- tungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenInhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Förde- rung ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsver- sorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichtener- richten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirt- schaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung anfallenden Infrastruktur an- fallenden Aufgaben übernehmen, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck und dem Wohl der Mitglieder dienen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und FolgeeinrichtungenFol- geeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewer- bebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 (e) die VoraussetzungenVor- aussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Statutes of the Cooperative

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirt- schaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWoh- nungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben Auf- gaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen Einrich- tungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 29 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Halle Neustädter Wohnungsgenossenschaft e.g.

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmenüber- nehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässigDienstleis- tungen. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerbenvermitteln, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenNutzungsfor- men bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen erwerben und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen Gemein- schaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewerbebe- triebe, soziale, wirtschaftliche wirtschaftliche, religiöse und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Genossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich Beteiligungen sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenzulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der vorrangig durch gute und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. Insbesondere soll die Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächennachbarschaftliches Wohnen fördern. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben erwirbt Grundstücke bzw. Gebäude vorwiegend in den Stadtteilen Vahrenheide und Bauten in allen Rechts- Sahlkamp, um sie für ihre Mitglieder zu bebauen bzw. zu modernisieren und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen zur Nutzung und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Gebäudewirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung und der Infrastrukturversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässigVerwaltung durch ihre Mitglieder zur Verfügung zu stellen. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften kann nach Bedarf Läden und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung Räume für Gewerbetreibende und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenjede Form von Gemeinschaftseinrichtungenzur Verfügung stellen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist wird zugelassen; . Über die Zulassung beschließen der Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Aufsichtsrat. Die Rechte von Mieterinnen und Mietern, die Voraussetzungenin den von der Genossenschaft zu übernehmenden Häusern schon vor Übernahme wohnen, bleiben davon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Genossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen veräußern und bewirtschaften. Sie betreuen; sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenBeteiligungen im Rahmen von §1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der ihrer Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch Versorgung mit Gewerbe- eine gute, sichere und Wohnflächensozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planenbewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen vermitteln, veräußern und bewirtschaftenbetreuen. Sie kann alle im Bereich der GebäudewirtschaftWohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung Städtebaus und der Infrastrukturversorgung Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. . (3) Beteiligungen sind zulässig. (34) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften kann Schuldverschreibungen ausgeben und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bildenGenussrechte gewähren. (45) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Baugenossenschaft