Common use of Gegenstand der Genossenschaft Clause in Contracts

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand 1. Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handelt. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft 1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. 2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen Ein- richtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmenüberneh- men. 4. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. be- schließen gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.a. natürliche Personen,

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgung.vertretbare Wohnungsversorgung mit Mietwohnungen (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern vermitteln und betreuen sowie Grundstücke erwerben, bewirtschaften, vermitteln und betreuen. Sie . (3) Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaft, des Städtebaus Wohnungswirtschaft und der Infrastruktur Wohnumfeldgestaltung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume Räumen für Gewerbebetriebe, sozialesozialen, wirtschaftliche wirtschaftlichen und kulturelle kulturellen Einrichtungen und sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die (4) Zur Erreichung und/oder Sicherung des Zwecks der Genossenschaft kann Beteiligungen darf die Genossenschaft im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmenInland Beteiligungen erwerben, Tochtergesellschaften, Vereine und Stiftungen errichten. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraus- setzungenzugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um Mitgliederversammlung beschließt gemäß § 37 Buchst. w die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die (6) Änderungen des Zwecks und des Gegenstands der Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben sind von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu beschließen. (7) Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Genussrechte gewährenSelbsthilfe der Mitglieder der Genossenschaft sind Grundsätze des genossenschaftlichen Denkens und Handelns und sind der Tätigkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates zugrunde zu legen.

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Samples: Mustersatzung Für Wohnungsgenossenschaften

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern erwerben und betreuenveräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässigEinrichtungen. (3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltnicht zugelassen. (5. ) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder auch durch eine Spareinrichtung. Sie kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und Genussrechte gewährenderen Angehörigen (im Sinne der Abgabenordnung) annehmen.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft 1. Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässigDienstleistungen (z.B. Nachbarschaftshilfe, Pflegedienstleistungen, etc.). 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § §1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes Genossenschafts­ gesetzes übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung Der Lebensraum Baugenossenschaft Eg

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern betreuen und betreuen. Sie veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes GenG übernehmen. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Xx. 00 XXxX betreiben. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltnicht zugelassen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare verantwortliche Wohnungsver- sorgungsorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Sie überlässt die Wohnungen zu angemessenen Preisen. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmo- bilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, sozialeso- ziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handelt. 5. ) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. (4) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (5) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie rich- tet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare verantwortliche Wohnungsver- sorgungsorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftWohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur Infra- struktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtun- gen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 1 5 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen1 Nr. 10 KStG aus. (4. ) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Iserlohn. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungs- formen bewirtschaften, errichten, vermittelneinrichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie be- treuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmo- bilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. ) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungverantwortba- re Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men bewirtschaftenNutzungsformen bewirtschaf- ten, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Lä- den, Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen Einrichtun- gen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes Genossen- schaftsgesetzes übernehmen. (4. ) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsge- meinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (5) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. (6) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Länder Berlin und Brandenburg. (7) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand Vor- stand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. (8) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte an ihre Mitglieder ausge- ben. Sie kann Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch bein- halten, gewähren.

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Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Statuten Der Genossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungs- formen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuenbe- treuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobili- enwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewerbebetrie- be, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmenüberneh- men. 4. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung Der Baugenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversor- gung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie betreu- en; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmenüberneh- men. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Abs. 2 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Beteiligungen sind zulässig. 3. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen führt ihre Geschäfte im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmendieser Satzung. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzuge- lassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß §§ 28 und 29 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. (6) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben Tochtergesellschaften gründen und Genussrechte gewährenbetreiben sowie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen zeichnen.

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Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern veräußern, vermitteln und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmenüberneh- men. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. . (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandZWECK UND GEGENSTAND DER GENOSSENSCHAFT 1. Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichtenerrich- ten, erwerben, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewerbe- betriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 45. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 27 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung Der Genossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere gesicherte und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. ) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § §1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäss § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- Rechts und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorran- gig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversor- gung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus Städte- baus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen Ein- richtungen und Dienstleistungen. . (3) Beteiligungen sind zulässig. 3. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen Inhaberschuldverschreibungen und Ge- nussrechte ausgeben und Mitgliederdarlehen hereinnehmen. Sie kann darüber hinaus Finanzanlagen tätigen, die für Genossenschaften von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmender zuständigen Behörde oder Einrichtung genehmigt sind. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 der Sat- zung dazu die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltnäheren Voraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichteneinrichten, erwerben, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. . (3) Gründungen von Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. (5. ) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewährenSpareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Ange- hörigen annehmen. Wer Angehörige/r ist, regelt die Abgabenordnung.

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Samples: Satzung Und Wahlordnung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Der Zweck der Die Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch gewährleistet eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungs- versorgung der Mitglieder sowie ein mitgliederorientiertes Spektrum an Dienst- und Service- leistungsangeboten. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftWoh- nungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenGemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, Gewerbe- betriebe sowie soziale, wirtschaftliche und wirtschaftliche, kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. . (3) Beteiligungen sind zulässig. 3(4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich in der Bundesrepublik Deutschland auf deren Gebiet. (5) Die Genossenschaft kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 32 Kreditwesen- gesetz – KWG) eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen darf Spareinlagen nur von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmenihren Mitgliedern annehmen. 4. (6) Die Genossenschaft kann Genussrechte gewähren sowie lnhaberschuldverschreibungen ausgeben. (7) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 der Satzung die Voraus- setzungenVoraussetzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes Davon ausgenommen ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltSpareinrichtung. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. ) Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und sowie Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3. ) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand (1. Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgung. 2. ) Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungs- formen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftImmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen Gemeinschafts- anlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (2) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes Genossen- schaftsgesetzes übernehmen. (4. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassen; zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 26 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Satzung Und Wahlordnung

Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und GegenstandGegenstand der Genossenschaft (1. Der ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig vorrangig durch eine gute, sichere si- chere und sozial verantwortbare Wohnungsver- sorgungWohnungsversorgung. (2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermittelner- richten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie betreuen1; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobiliewirt- schaftIm- mobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungenFolgeeinrichtungen, Läden und Räume für GewerbebetriebeGewer- bebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässigEine ge- nehmigungspflichtige Tätigkeit i.S.d. § 34 c Abs. 1 NR. 4 GewO ist ausgeschlossen. (3. ) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes Genossenschaftsge- setzes übernehmen. (4. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zu- gelassenzugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. gemäß § 28 die Voraus- setzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handeltVoraussetzungen. 5. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.

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Samples: Statuten Der Wohnungsgenossenschaft