Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mit- glieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft , des Städ- tebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Ge- werbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nicht- mitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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Samples: Satzung
Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft
(1. ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mit- glieder Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Immobilienwirtschaft, des Städ- tebaus Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmenüberneh- men. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Ge- werbebetriebeGewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
(3. ) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nicht- mitglieder Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.. Mitglieder können werden
a) natürliche Personen,
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Gegenstand der Genossenschaft. 2 GegenstandZweck und Gegenstand der Genossenschaft
(1. ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mit- glieder Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaftenbewirt- schaften, errichten, erwerben, vermitteln erwerben und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Woh- nungs- und Immobilienwirtschaft Immobilienwirtschaft, des Städ- tebaus Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und FolgeeinrichtungenFolgeeinrich- tungen, Läden und Räume für Ge- werbebetriebeGewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle kultu- relle Einrichtungen und Dienstleistungen. .
(3) Beteiligungen sind zulässig.
3. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nicht- mitglieder Nichtmitglieder ist zugelassen; . Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Gegenstand der Genossenschaft. 2 Zweck und Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mit- glieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare WohnungsversorgungWohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Wohnungswirtschaft, des Städ- tebaus Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Ge- werbebetriebeGewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nicht- mitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die VoraussetzungenGenossenschaft führt Ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung.
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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand2
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mit- glieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare WohnungsversorgungWohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Wohnungs-und Immobilienwirtschaft Immobilienwirtschaft, des Städ- tebaus Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Ge- werbebetriebeGewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
3. Beteiligungen sind zulässig.
34. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nicht- mitglieder Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.. Mitglieder können werden
a) natürliche Personen
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Gegenstand der Genossenschaft. 2 Gegenstand
(1. ) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mit- glieder Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2. ) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln veräußern und betreuen. Sie ; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Immobilienwirtschaft, des Städ- tebaus Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Ge- werbebetriebeGewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetztes übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nicht- mitglieder Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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Samples: Satzung Der Baugenossenschaft