Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit diese durch vom Versicherungsnehmer − hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.
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Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit so- weit diese durch vom Versicherungsnehmer − hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.
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Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit so- weit diese durch vom Versicherungsnehmer − - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.
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Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden nachfolgen- den Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – Vermögensschäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer − – hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − – erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.
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