Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden so- weit diese durch vom Versicherungsnehmer − hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. A3-1.2 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang der Betriebs- beschreibung, die sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ergibt. A3-1.3 Im Rahmen dieses Risikos sind mitversichert Ansprüche wegen Schäden aus der Vergabe von Leistungen an Dritte (Subunternehmer). Nicht versichert ist die Haftpflicht der Subunternehmer selbst und deren Betriebsangehörige.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für KFZ Handel Und Handwerk (Avb BHV Kfzhh), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe
Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden so- weit – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit diese durch vom Versicherungsnehmer − hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.
A3-1.2 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang der Betriebs- beschreibung, die sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ergibt.
A3-1.3 Im Rahmen dieses Risikos sind mitversichert Ansprüche wegen Schäden aus der Vergabe von Leistungen an Dritte (Subunternehmer). Nicht versichert ist die Haftpflicht der Subunternehmer selbst und deren Betriebsangehörige.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden nachfolgen- den Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden so- weit – nicht jedoch für in A3-7.4 und A3-7.5 benannte Schäden –, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer − Versicherungs- nehmer – hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − – erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7.4 und A3-7.5 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.
A3-1.2 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang der Betriebs- beschreibung, die sich aus dem Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen ergibt.
A3-1.3 Im Rahmen dieses Risikos sind mitversichert mitversi- chert Ansprüche wegen Schäden aus der Vergabe von Leistungen an Dritte (Subunternehmer). Nicht versichert ist die Haftpflicht der Subunternehmer selbst und deren Betriebsangehörige.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung