Common use of Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko Clause in Contracts

Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit diese durch vom Versicherungsnehmer − hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit so- weit diese durch vom Versicherungsnehmer − hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, − erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – soweit so- weit diese durch vom Versicherungsnehmer - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Gegenstand der Versicherung, versichertes Risiko. A3-1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden nachfolgen- den Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden – nicht jedoch für in A3-7 benannte Schäden – Vermögensschäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Schäden nach A3-7 können im Umfang des Versicherungsschutzes nach Abschnitt A3 (Pro- dukthaftpflichtrisiko) gesondert versichert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.dvg-gestalt.de