Gegenstand des AVV Musterklauseln

Gegenstand des AVV. Gegenstand dieses AVVs ist die Verarbeitung Personenbezogener Daten gemäß Anlage 1 im Zusammenhang mit den folgenden Services: Als einfaches und unkompliziertes Analysewerkzeug für nicht-technische Personen bietet Visitor Analytics eine leicht verständliche Webanalyse und eine anwenderfreundliche Benutzererfahrung für Personen, die nicht sehr technisch begabt sind. Einmal in eine Webseite integriert, bietet die Visitor Analytics App Echtzeiteinblicke über jeden Besucher und sein Verhalten. Diese Informationen können verwendet werden, um mit den Besuchern zu interagieren und die Verkaufsprozesse des Kunden erheblich zu verbessern. Grundsätzlich kann der Kunde seine Besucher, neue Besucher, IP-Adressen (wenn die IP-Anonymisierung nicht aktiviert ist), Seitenbesuche, Absprungraten, Konversionen und sogar Live-Besucher ab dem Moment ihres Besuchs auf der Webseite monitoren.
Gegenstand des AVV. 1.1. Geltungsbereich dieses AVV
Gegenstand des AVV. 11.3.1 Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben: Erstellung und Verwaltung von Webseiten/Web-Plattformen, Social Media Be- treuung, Datenbank-Verwaltung, Web- und Mail-Hosting
Gegenstand des AVV. Gegenstand dieses AVV sind Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Analyse der Reichweite und Nutzung von Angeboten des Verantwortlichen. Anlage 1 enthält eine Beschreibung dieser Verarbeitungstätigkeiten (inkl. Datenkategorien, Zwecke, Kategorien betroffener Personen, Data Flow) zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses AVV; festgehalten wird, dass die Bestimmungen des AVV von nachfolgenden Änderungen der Anlage 1 (insbes. hinsichtlich der Darstellung des Data Flows) unberührt bleiben; die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Gegenzeichnung von geänderten Versionen der Anlage 1, soweit diese einvernehmliche Änderungen betreffend Datenkategorien, Zwecke oder Kategorien betroffener Personen beinhalten; eine bloße Änderung der Beschreibung des Data Flows wird als rein technisch-organisatorische Maßnahme durch bloße Mitteilung an den Verantwortlichen wirksam und bedarf nicht der Unterfertigung. Soweit der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrages personenbezogene Daten des Verantwortlichen erhebt, verarbeitet oder nutzt, gelten die Bestimmungen dieses AVV. Mit diesem AVV soll das Verhältnis zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter datenschutzrechtlich dahingehend geklärt und festgelegt werden, dass der Verantwortliche Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist und der Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Soweit Bestimmungen in den Statuten oder in den Richtlinien des Auftragsverarbeiters dieser Rollenverteilung widersprechen, sind diese als Vereinspflichten zu interpretieren, welche den AVV nicht unmittelbar berühren. Anordnungen des Verantwortlichen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem AVV sind vom Auftragsverarbeiter daher jedenfalls zu befolgen. Soweit solche Anordnungen den Statuten oder den Richtlinien des Auftragsverarbeiters widersprechen, ist diesem Umstand ausschließlich mit Mitteln des Vereinsrechts Rechnung zu tragen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.