Gehaltsansprüche. Gehaltsansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen mangels Geltendma- chung mit Ablauf von einem Jahr. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.
Appears in 3 contracts
Samples: www.wko.at, www.wko.at, www.wko.at
Gehaltsansprüche. Gehaltsansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen mangels Geltendma- chung Geltend- machung mit Ablauf von einem Jahr. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist Verjährungs- frist des § 1486 ABGB aufrecht.
Appears in 2 contracts
Samples: www.gpa.at, www.gpa.at