Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. AFP zahlt erkrankten Beschäftigten das Gehalt vom ersten Tag der Erkrankung bis längstens sechs Wochen weiter. Anschließend wird für längstens sechs Wochen ein Zuschuss in Höhe des Unter- schiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettogeld gezahlt. Nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Anspruch um eine Woche. Für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit steigt die Dauer dieses Anspruches um eine Woche bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 26 Wochen, die nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit erreicht wird.
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Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. AFP zahlt erkrankten Erkrankten Beschäftigten das Gehalt vom ersten Tag der Erkrankung bis längstens sechs Wochen weiter. Anschließend wird für längstens sechs Wochen ein Zuschuss in Höhe des Unter- schiedsbetrages Unterschiedsbetra- ges zwischen Krankengeld und Nettogeld gezahlt. Nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Anspruch um eine Woche. Für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit steigt die Dauer dieses Anspruches um eine Woche bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 26 Wochen, die nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit erreicht wird.
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Samples: Manteltarifvertrag
Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. AFP zahlt erkrankten Beschäftigten das Gehalt vom ersten Tag der Erkrankung bis längstens sechs Wochen weiter. Anschließend wird für längstens sechs Wochen ein Zuschuss in Höhe des Unter- schiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettogeld gezahlt. Nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Anspruch um eine Woche. Für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit steigt die Dauer dieses Anspruches um eine Woche bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 26 Wochen, die nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit Be- triebszugehörigkeit erreicht wird.
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Samples: Manteltarifvertrag