Common use of Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs­ instrumente Clause in Contracts

Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs­ instrumente. 6.2.1 Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungsinstru- mente (gemäß Punkt „Authentifizierungsinstrumente“) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking miss- bräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (gemäß Punkte „Zugang zum Online-Banking/zur Systemverfügbarkeit“„ und „Online-Banking-Aufträge“) Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Authentifizierungsinstrumente nach Satz 1 gilt nicht für Kunden, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zah- lungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst bzw. Kontoinformationsdienst übermittelt (gemäß Punkt „Leistungsumfang des Online-Banking“).

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