Geheimhaltung von individuellen Vertragskonditionen Musterklauseln

Geheimhaltung von individuellen Vertragskonditionen. Der Kunde ist verpflichtet für die Dauer der Vertragsbeziehung mit DKV seine individuellen Vertragskonditionen wie z. B. Preise, Serviceentgelte und Transakti- onsdaten streng vertraulich zu behandeln („vertrauliche Informationen“), soweit es sich nicht um öffentlich bekannte Informationen handelt oder er aufgrund zwingendem Gesetz oder zwingender behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen ohne Genehmigung von DKV nicht an Dritte weitergeben oder für kommerzielle Zwecke nutzen. DKV behält sich vor, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Geheimhaltungspflicht etwaig entstandene Schäden gerichtlich geltend zu machen.
Geheimhaltung von individuellen Vertragskonditionen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragsbeziehung mit LUNADIS seine individuellen Vertragskonditionen wie z.B. Preise, Serviceentgelte und Transaktionsdaten streng vertraulich zu behandeln („vertrauliche Informationen“), soweit es sich nicht um öffentlich bekannte Informationen handelt oder er aufgrund zwingendem Gesetz oder zwingender behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen ohne Genehmigung von LUNADIS nicht an Dritte weitergeben oder für kommerzielle Zwecke nutzen. LUNADIS behält sich vor, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Geheimhaltungspflicht etwaig entstandene Schäden gerichtlich geltend zu machen.

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  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.