Geheimhaltungsfrist Musterklauseln

Geheimhaltungsfrist. Die Geheimhaltungspflicht in diesem Abschnitt 4.2 bindet die Empfängerpartei bei jeder Offenlegung 5 Jahre lang ab Erhalt der vertraulichen Informationen von der offenlegenden Partei.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.