Geheimhaltungsfrist. Die Geheimhaltungspflicht in diesem Abschnitt 4.2 bindet die Empfängerpartei bei jeder Offenlegung 5 Jahre lang ab Erhalt der vertraulichen Informationen von der offenlegenden Partei.
Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.