Geldmarktfonds Musterklauseln

Geldmarktfonds. Abhängig von der Option, die dem Kunden zur Verfügung steht (wie im WebTrader erkennbar), gibt der Kunde, wenn er sich für die Nutzung des Geldmarktfonds über den WebTrader entscheidet, DEGIRO einen Dauerauftrag, das gesamte Geld, das der Kunde auf das Hauptkonto überweist oder das er z.B. aufgrund einer Verkaufstransaktion erhält, direkt für Rechnung und Risiko des Kunden in einen Geldmarktfonds zu investieren. Mehr Informationen über diese Art Geldmittel zu halten finden Sie im Dokument „Wertpapierdienstleistungen“ der „ Informationen zu den Wertpapierdienstleistungen von DEGIRO“. Mehr Informationen zu mehreren Geldmarktfonds, in welche Kunden von DEGIRO über einen Dauerauftrag investieren können, finden Sie im Dokument „Investmentfonds“ der „Informationen zu den Wertpapierdienstleistungen von DEGIRO“. In ähnlicher Weise erteilt der Kunde DEGIRO hiermit den Dauerauftrag, so viele Anteile des Geldmarktfonds in der jeweiligen Währung zu verkaufen, wie zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden an DEGIRO oder SPV oder zur Durchführung der Geldübertragung gemäß den Anweisungen des Kunden erforderlich sind.
Geldmarktfonds. Dieser Artikel 17.3 (Positionen in Finanzinstrumenten) gilt auch für Gelder, die im Namen von Kunden in Form von Geldmarktfonds gehalten werden.
Geldmarktfonds. UBS (Lux) Money Market Fund – EUR Anlageschwerpunkt Geldmarktfonds, Anlage in Geldmarktinstrumenten in EUR ISIN LU0006344922 Lancierungsdatum 09.10.1989 TER zur Zeit 0,07 % p.a. Stand aktuelles KID 19.08.2014 Risiko- u. Ertragsprofil lt. KID 1 Der Fonds investiert hauptsächlich in EUR-denominierten Geldmarktinstrumenten erstklassiger Emittenten. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Fondsportefeuilles darf ein Jahr nicht übersteigen. Das Anlageziel besteht darin, ei- ne kontinuierlich positive Rendite zu erzielen. Der Fonds eignet sich für Anleger, die in einem breit diversifizierten EUR- Portefeuille aus erstklassigen Geldmarktinstrumenten mit hoher Liquidität investieren wollen. Anlagestrategie ARAG Aktiv Portfolio für die Freie Fondsanlage Was bedeutet „ARAG Aktiv Portfolio“? Die Fondszusammenstellung „ARAG Aktiv Portfolio“ ist ein Anlagekonzept für die individuelle Fondsanlage, bei dem mittels eines automatisierten Signalgebers Umschichtungen zwischen einem risikoarmen Fonds für fallende Märkte und einem risikoreichen Fonds für steigende Märkte Umschichtungen erfolgen. Der Signalgeber bewertet den Aktien- markt börsentäglich auf Grundlage der Entwicklung des Referenzindexes „MSCI World Index“ jeweils als steigenden oder fallenden Markt. Der„MSCI Word Index“ wurde durch Xxxxxx Xxxxxxx Capital International entwickelt und ist ei- ner der wichtigsten Aktienindexe der Welt. Die Bezeichnung MSCI ist als Marke geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter xxx.XXXX.xxx. Der im ARAG Aktiv Portfolio verwendete Fonds für steigende Märkte: LYXOR ETF MSCI WORLD – D-EUR ISIN: FR0010315770 Auflegedatum: 02.05.2006 TER: 0,45 % Risikoklasse/SRRI: 6 Anlageziel ist die Nachbildung der Entwicklung des MSCI World Net Total Return Index. Der Fonds versucht sein Anla- geziel zu realisieren, indem er eine Swapvereinbarung eingeht und in ein diversifiziertes Portfolio internationaler Ak- tien investiert, dessen Wertentwicklung mittels der Swapvereinbarung gegen die Wertentwicklung des Benchmark- Index ausgetauscht wird. Der im ARAG Aktiv Portfolio verwendete Fonds für fallende Märkte: UBS (Lux) Money Market Fund – EUR ISIN: LU0006344922 Auflegedatum: 11.10.1989 TER: 0,07 % Risikoklasse/SRRI: 1 Der Fonds investiert hauptsächlich in EUR-denominierten Geldmarktinstrumenten von Emittenten guter Bonität (In- vestement Grade Rating). Die durchschnittliche Restlaufzeit des Fondsportefeuilles darf ein Jahr nicht übersteigen. Das Anlageziel besteht darin, eine ko...
Geldmarktfonds. Je nachdem, welche Option dem Kunden zur Verfügung steht (wie auf der Handelsplattform sichtbar), gilt Folgendes, wenn der Kunde die Nutzung von Geldmarktfonds über die Handelsplattform wählt.
Geldmarktfonds. Die meisten Institutionen zählen Geldmarktfonds zu den zentralen Akteuren des Schatten- banksystems, weil sie als Abnehmer von Wertpapieren mit kurzer Laufzeit Teil der Kreditin- termediationskette sind, die das FSB zum Wesen des Schattenbanksektors erklärt. Sinn macht diese Einordnung insofern, als Geldmarktfonds wie Banken einlagenartige Mittel von Anlegern einsammeln, aber weder über Zugang zur 🡪 Einlagensicherung noch zu Zentral- bankgeld verfügen. Vor allem in den USA stellen sie daher ein substanzielles Risiko dar: Die von Geldmarktfonds eingesammelten Gelder entsprechen mit zirka drei Billionen US-Dollar gut einem Drittel der gesamten Einlagen im Banksystem, ohne jedoch die gleiche Sicher- heit im Krisenfall zu bieten. Geldmarktfonds werden häufig von Banken selbst aufgelegt. Mit dem Geld, das sie von Anlegern einsammeln, kaufen die Fonds insbesondere den Banken wiederum 🡪 Geld- marktpapiere ab. Vor allem US-Geldmarktfonds stellen so wichtige Geldquellen auch für europäische Finanzinstitute dar. Beim Engagement von US-Geldmarktfonds entfiel im Feb- ruar 2011 ein Anteil von 44 Prozent auf europäische Banken (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags 2012). Risiken können sich daraus ergeben, dass Anleger im Krisen- fall ihr Geld schnell aus den bislang für sicher gehaltenen Fonds abziehen - etwa wegen der 5 Daher liegen auch wenige Informationen über ihre Rolle als Schattenbanken vor, weshalb im Folgenden nicht mehr ausführlich auf sie eingegangen werden kann. Entsprechendes gilt auch für die weiter unten genannten Kreditversicherer. Verluste, die manche Geldmarkfonds durch den Kauf von Xxxxxx-Geldmarktpapieren ge- macht hatten. Zur Vermeidung von Reputationsrisiken werden die Banken im Notfall die von ihnen selbst aufgelegten Fonds stützen und dadurch selbst Verluste erleiden. Im Fall der Xxxxxx-Pleite, als Anleger fast ein Drittel der angelegten Mittel aus Geldmarktfonds abzogen, wurden auch europäische Banken in Mitleidenschaft gezogen, die sich auf die US-Fonds als Abnehmer ihrer kurzfristigen Dollar-Papiere verließen. Trotz allem können Geldmarktfonds nach der in diesem Aufsatz verfolgten Xxxxx nur als Schattenbanken im weiteren Sinn gelten, denn sie arbeiten weder im regulierungsfreien Schattenbereich noch mit Hebeln. Geldmarktfonds wiesen in der Finanzkrise, als der Geldmarkt praktisch aus- trocknete, zwar eine negative Wertentwicklung auf. Ein Fonds, der vor allem in Xxxxxx- Geldmarktpapiere investiert hatte, erlitt sogar einen bed...
Geldmarktfonds. Geldmarktfonds werden in Deutschland durch das Investmentgesetz geregelt, das unter anderem festlegt, welche Wertpapiere beziehungsweise Geldmarktinstrumente erworben werden dürfen, und in Europa durch die Fondsrichtlinie OGAW. Anders als Hedgefonds sind Geldmarktfonds meistens nicht in obskuren Regulierungsoasen ansässig, so dass hier die nationale beziehungsweise EU-weite Regulierung durchaus Wirkung zeigt. Bei Geld- marktfonds bestehen Regulierungslücken also eher in den USA als in Europa, wobei die US-Behörden mit der Schließung der Lücken bereits begonnen haben. Die US- amerikanische Börsenaufsicht SEC hat 2010 strengere Regeln für Geldmarkfonds beschlos- sen, unter anderem in Bezug auf Qualität der Anlagen, Veröffentlichungspflichten sowie Liquidität, die vorgehalten werden muss, um auch im Fall eines Runs auf einzelne Fonds Anleger auszahlen zu können. Nun will die SEC einen Schritt weitergehen und Eigenkapi- talanforderungen stellen, ähnlich wie sie für Banken gelten. Für Banken, die eigene Geld- marktfonds betreiben, könnte das darauf hinauslaufen, die Fonds zu konsolidieren und selbst entsprechend mehr Eigenkapital vorzuhalten. Die Einstufung von Geldmarkfonds als Schattenbanken (im weiteren Sinn) würde damit zunehmend obsolet.
Geldmarktfonds. Je nachdem, welche Option dem Kunden zur Verfügung steht (wie auf der Handelsplattform sichtbar), gilt Folgendes, wenn der Kunde die Nutzung von Geldmarktfonds über die Handelsplattform wählt. =Allgemeine Geschäftsbedingungen 20220330 Die flatexDEGIRO Bank Dutch Branch, die unter dem Namen DEGIRO tätig ist, ist die niederländische Niederlassung der flatexDEGIRO Bank AG. Die flatexDEGIRO Bank AG wird primär von der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. In den Niederlanden ist sie bei der DNB registriert und wird von der AFM und der DNB beaufsichtigt. 14/28

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und