Geldwäscheprävention Musterklauseln

Geldwäscheprävention. 10.1 Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist Edenred zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Unternehmens verpflichtet. Die Überprüfung erfolgt, sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um eine natürliche Person handelt, über einen Handelsregister-/Genossenschaftsregister-/Partnerschaftsregister- oder Vereinsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Geldwäscheprävention. 10.1 Das Unternehmen ist verpflichtet, Edenred auf Anforderung innerhalb von drei Werktagen die zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlichen Informationen und Unterlagen (wie z.B. aktueller Handelsregisterauszug) zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Vertragsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Die übermittelten Daten und Dokumente werden von Xxxxxxx vertraulich behandelt.
Geldwäscheprävention. 10.1 Das Unternehmen ist verpflichtet, Xxxxxxx auf Anfor- derung innerhalb von drei Werktagen die zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten ggf. erforderli- chen Informationen und Unterlagen (wie z.B. aktueller Handelsregisterauszug) zur Verfügung zu
Geldwäscheprävention. (1) Der Auftraggeber versichert, die Angaben zur Geldwäscheprävention wahrheitsgemäß gemacht zu haben und wird Änderungen der Verhältnisse dem Steuerberater umgehend mitteilen.
Geldwäscheprävention. 5.1 Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer, dass der Auftragnehmer, mit ihm verbundene Unternehmen und seine Nachunternehmer die Regelungen des Geldwäschegesetzes befolgen.
Geldwäscheprävention. 10.1. Edenred führt eine Feststellung und Über- prüfung der Identität des Unternehmens durch. Dies erfolgt, sofern es sich bei dem Unterneh- men nicht um eine natürliche Person handelt, u.a. über einen vorzulegenden Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Geldwäscheprävention. PFALZWERKE duldet keinerlei Geldwäsche und geht aktiv dagegen vor. Geldwäsche ist durch internationale Konventionen und nationa- le Gesetze bei Strafe verboten. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf, um die unrechtmäßige Herkunft der Vermögens- werte zu verschleiern. PFALZWERKE verhindert Geldwäsche durch präventive Maßnah- men und transparente Geschäftsbeziehungen. Verdachtsfälle sind umgehend dem Compliance-Bereich zu melden. Die Einzelheiten regelt die Richtlinie Geldwäscheprävention.
Geldwäscheprävention. Sie stellt sicher, dass die anwendbaren gesetzlichen Bestimmun- gen zur Verhinderung der Geldwäsche eingehalten werden. Die Funktionen der Geldwäscheprävention sind der BVT Holding GmbH & Co. KG übertragen worden. Informationstechnische Infrastruktur Hierzu gehören: ■ Bereitstellung und Wartung von Computerarbeitsplätzen ein- schließlich der notwendigen Programme ■ Bereitstellung ausreichender zentraler Rechenkapazitäten (Server) einschließlich der notwendigen Programme, insbe- sondere für zentrale Datenspeicherung, E-Mail-Verkehr, Anle- gerbetreuung, Buchhaltung und Zahlungsverkehr ■ Bereitstellung und Wartung von Fernkommunikationsmöglich- keiten (Telefon, Telefax) ■ Aufbau und Pflege der Website der Kapitalverwaltungsgesell- schaft ■ Abwicklung des Briefverkehrs Die Funktionen der informationstechnischen Infrastruktur sind der BVT Holding GmbH & Co. KG übertragen worden.
Geldwäscheprävention. 11.1 Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist Xxxxxxx zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Unternehmens verpflichtet. Die Überprüfung erfolgt, sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um eine natürliche Person handelt, über einen Handelsregister- /Genossenschaftsregister-/Partnerschaftsregister- oder Vereinsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Geldwäscheprävention. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Funktion des Geldwäschebeauftragten in einem Auslagerungsvertrag nach § 36 KAGB auf die Munich Private Equity AG, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx, übertragen. Bei der Munich Private Equity AG handelt es sich um die Muttergesellschaft der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Munich Private Equity AG erhält dafür eine Vergütung. Hinsichtlich der personellen Verflechtungen wird auf Kapitel P verwiesen. Die Munich Private Equity AG hat sich mit dem Auslagerungsvertrag insbesondere zur Leitung der regelmäßigen Risikoanalyse, zur Erarbeitung und Fortentwicklung von Präventionsmaßnahmen, zur Definition von Risikogruppen, Erstellung und Aktualisierung von internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie zur Durchführung von Stichprobenkontrollen verpflichtet. Darüber hinaus werden die Sammlung und Auswertung von Verdachtsanzeigen, die Sicherstellung und Überprüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten sowie die Wahrnehmung der Funktion als zentrale Stelle im Sinne von § 25h Abs. 7 KWG von ihr wahrgenommen. Zur Umsetzung dieser Aufgaben sind jeweils ein Mitarbeiter der Munich Private Equity AG als Geldwäschebeauftragter und als Stellvertreter benannt.