Informationen und Unterlagen Musterklauseln

Informationen und Unterlagen. (1) Die ersuchte Stelle teilt der ersuchenden Stelle das Ergebnis ihrer Ermittlungen in Form von Schriftstücken, beglaubigten Kopien, Berichten oder dergleichen mit.
Informationen und Unterlagen. 7.1 Der Vertragspartner hat uns unaufgefordert und unverzüglich sämtliche Informationen mitzuteilen und Unterlagen auszuhändi- gen, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich oder von wesentlicher Bedeutung sind.
Informationen und Unterlagen. Der ausführliche Rechtsprospekt, der Kurzprospekt, die Vertragsbedingungen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des HYPOSWISS (LUX) FUND können an jedem Bankarbeitstag in Papierform kostenlos bei der oben genannten Informationsstelle bezogen werden. Dort sind auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise erhältlich. Ferner können dort jene Dokumente, die auch am Sitz der Gesellschaft in Luxemburg erhältlich sind eingesehen werden (Anlageberater- bzw. Anlageverwalterverträge, der Fondsverwaltungsvertrag, Verträge mit der Depotbank, der Hauptverwaltungs-, Domizilierungs- und Hauptzahlstelle sowie der Namensregister und Umschreibungsstelle). HYPOSWISS (LUX) FUND hat die Richtigkeit der bekannt gemachten Besteuerungsgrundlagen auf Anforderung der deutschen Finanzverwaltung nachzuweisen. Sollten Fehler für die Vergangenheit erkennbar werden, so wird die Korrektur nicht für die Vergangenheit durchgeführt, sondern im Rahmen der Bekanntmachung für das laufende Geschäftsjahr berücksichtigt. Die Korrektur kann die Anleger, die im laufenden Geschäftsjahr eine Ausschüttung erhalten bzw. einen Thesaurierungsbetrag zugerechnet bekommen, belasten oder begünstigen.
Informationen und Unterlagen. 1. Stellt eine Partei der jeweils anderen Zeichnungen, Pläne, technische und sonstige Unterlagen (insbesondere den Teilezeichnungen bzw. CAD-Daten) zur Verfügung, bleiben diese Eigentum der vorlegenden Partei. Davon ausgenommen sind Unterlagen des Liefergegenstandes, welche in dessen Leistungsumfang enthalten sind.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.