Geltendes Recht, Gerichtsstand, Ansprüche 17. Governing Law, Jurisdiction, Claims. 17.1Die Verkaufsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") und sind nach diesem auszulegen. 17.1 The Conditions of Sale, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non- contractual disputes or claims), shall be governed by and construed in accordance with German law, to the exclusion of conflict of law principles and the UN Convention on the international sale of goods (“CISG”). 17.2Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das gesetzlich zuständige deutsche Gerichte, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 17.2 Each party irrevocably agrees that the competent German court appointed by law, shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with these Conditions of Sale or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims). 17.3Jegliche Ansprüche, unabhängig von der Form, die sich aus dem Vertrag gemäß diesen Verkaufsbedingungen ergeben, müssen innerhalb der in der Gewährleistungsrichtlinie von ALLTEC festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Käufer verzichtet hiermit unwiderruflich auf sein Recht, derartige Ansprüche nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen. 17.3 Any claims, regardless of form, arising out of the contract pursuant to these Conditions of Sale brought by the Buyer must be commenced within the warranty period set out in ALLTEC's Warranty Policy and the Buyer hereby irrevocably waives its right to bring any such claim after the expiry of such period.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand, Ansprüche 17. Governing Law, Jurisdiction, Claims. 17.1Die 17.1 Die Verkaufsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") und sind nach diesem auszulegen. .
17.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das gesetzlich zuständige deutsche Gerichte, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
17.3 Jegliche Ansprüche, unabhängig von der Form, die sich aus dem Vertrag gemäß diesen Verkaufsbedingungen ergeben, müssen innerhalb der in der Gewährleistungsrichtlinie von Videojet festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Käufer verzichtet hiermit unwiderruflich auf sein Recht, derartige Ansprüche nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen.
17.1 The Conditions of Sale, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non- contractual disputes or claims), shall be governed by and construed in accordance with German law, to the exclusion of conflict of law principles and the UN Convention on the international sale of goods (“CISG”). 17.2Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das gesetzlich zuständige deutsche Gerichte, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). .
17.2 Each party irrevocably agrees that the competent German court appointed by law, shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with these Conditions of Sale or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims). 17.3Jegliche Ansprüche, unabhängig von der Form, die sich aus dem Vertrag gemäß diesen Verkaufsbedingungen ergeben, müssen innerhalb der in der Gewährleistungsrichtlinie von ALLTEC festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Käufer verzichtet hiermit unwiderruflich auf sein Recht, derartige Ansprüche nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen. .
17.3 Any claims, regardless of form, arising out of the contract pursuant to these Conditions of Sale brought by the Buyer must be commenced within the warranty period set out in ALLTECVideojet's Warranty Policy and the Buyer hereby irrevocably waives its right to bring any such claim after the expiry of such period.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand, Ansprüche 17. Governing Law, Jurisdiction, Claims. 17.1Die Verkaufsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") und sind nach diesem auszulegen. 17.1 The Conditions of Sale, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non- contractual disputes or claims), shall be governed by and construed in accordance with German law, to the exclusion of conflict of law principles and the UN Convention on the international sale of goods (“CISG”). 17.2Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das gesetzlich zuständige deutsche Gerichte, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 17.2 Each party irrevocably agrees that the competent German court appointed by law, shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with these Conditions of Sale or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims). 17.3Jegliche Ansprüche, unabhängig von der Form, die sich aus dem Vertrag gemäß diesen Verkaufsbedingungen ergeben, müssen innerhalb der in der Gewährleistungsrichtlinie von ALLTEC Videojet festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Käufer verzichtet hiermit unwiderruflich auf sein Recht, derartige Ansprüche nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen. 17.3 Any claims, regardless of form, arising out of the contract pursuant to these Conditions of Sale brought by the Buyer must be commenced within the warranty period set out in ALLTECVideojet's Warranty Policy and the Buyer hereby irrevocably waives its right to bring any such claim after the expiry of such period.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand, Ansprüche 17. Governing Law, Jurisdiction, Claims. 17.1Die Verkaufsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") und sind nach diesem auszulegen. 17.1 The Conditions of Sale, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non- contractual disputes or claims), shall be governed by and construed in accordance with German Swiss law, to the exclusion of conflict of law principles and the UN Convention on the international sale of goods (“CISG”). 17.2Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das gesetzlich zuständige deutsche Gerichtedie zuständigen Gerichte des Kantons Solothurn, Schweiz, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 17.2 Each party irrevocably agrees that the competent German court appointed by lawcourts of the canton Solothurn, Switzerland shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with these Conditions of Sale or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims). 17.3Jegliche Ansprüche, unabhängig von der Form, die sich aus dem Vertrag gemäß diesen Verkaufsbedingungen ergeben, müssen innerhalb der in der Gewährleistungsrichtlinie von ALLTEC Videojet festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Käufer verzichtet hiermit unwiderruflich auf sein Recht, derartige Ansprüche nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen. 17.3 Any claims, regardless of form, arising out of the contract pursuant to these Conditions of Sale brought by the Buyer must be commenced within the warranty period set out in ALLTECVideojet's Warranty Policy and the Buyer hereby irrevocably waives its right to bring any such claim after the expiry of such period.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand, Ansprüche 17. Governing Law, Jurisdiction, Claims. 17.1Die 17.1 Die Verkaufsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") und sind nach diesem auszulegen. 17.1 The Conditions of Sale, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non- contractual disputes or claims), shall be governed by and construed in accordance with German law, to the exclusion of conflict of law principles and the UN Convention on the international sale of goods (“CISG”). 17.2Jede .
17.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das gesetzlich zuständige deutsche Gerichte, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 17.2 Each party irrevocably agrees that the competent German court appointed by law, shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with these Conditions of Sale or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims). 17.3Jegliche .
17.3 Jegliche Ansprüche, unabhängig von der Form, die sich aus dem Vertrag gemäß diesen Verkaufsbedingungen ergeben, müssen innerhalb der in der Gewährleistungsrichtlinie von ALLTEC TAUFENBACH festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Käufer verzichtet hiermit unwiderruflich auf sein Recht, derartige Ansprüche nach Ablauf dieser Frist geltend zu machen. 17.3 Any claims, regardless of form, arising out of the contract pursuant to these Conditions of Sale brought by the Buyer must be commenced within the warranty period set out in ALLTECTAUFENBACH's Warranty Policy and the Buyer hereby irrevocably waives its right to bring any such claim after the expiry of such period.
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