Gerichtsstand und Erfüllungsort Musterklauseln
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt;
b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 14.1 Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir können aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 24.1 Falls der AN Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des AG ausschließlicher Gerichtsstand. Der AG ist berechtigt, auch am Sitz des AN zu klagen.
24.2 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen des AN ist die vom AG genannte Verwendungsstelle.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Geschäftssitz unserer bestellenden Gesellschaft, es sei denn es besteht eine abweichende rahmenvertragliche Vereinbarung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Mannheim. Bei allen sich aus dem Verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller der FDT Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der FDT (Mannheim) örtlich und sachlich zuständig ist. Vorste- hende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Besteller der FDT Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für Wechsel- und Scheckforderungen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde der FDT keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist (vergleiche § 38 Absatz 3 ZPO). Ist der Kunde der FDT ein Kunde mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft, so gilt der Hauptsitz der FDT als beidseitiger Gerichtsstand gemäß Artikel 17 EuGVÜ für die sich aus dem Vertrags- verhältnis ergebenden Streitigkeiten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 16.1 Dieser Vertrag unterliegt dem unvereinheitlichten deutschen Recht, namentlich dem BGB und HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
16.2 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Neu-Ulm. Schiedsgerichtsvereinbarungen der Kunden werden von Grimminger Schleiftechnik in keiner Form akzeptiert.
16.3 Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Xxxx von Xxxxxxxxxx Schleiftechnik der Hauptsitz der Grimminger Schleiftechnik oder der des Kunden.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, falls nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, Hamburg.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin / ERG Universitätsservice GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beide Vertragsparteien stimmen Berlin als Gerichtsstand zu.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Forderungen von Brocom aus allen Lieferungen ist Kornwestheim.