Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung Musterklauseln

Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung. 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung. 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung. 10.1 Ansprüche nach den §§ 651 i Absatz 3 Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber CUNARD geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine schriftliche Geltendmachung wird empfohlen.
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung. 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Gel- tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfol- gen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisever- mittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ hin.
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung. 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie gegenüber Ameropa Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschal- reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.