Geltendmachung von Ansprüchen. Alle Ansprüche des Lizenznehmers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3 Jahren ab Durchführung der Leistungen gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Samples: www.gokertech.at, www.zeugwerk.at, ecomarc.eu
Geltendmachung von Ansprüchen. Alle Ansprüche des Lizenznehmers Käufers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3 Jahren ab Durchführung der Leistungen gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Samples: www.gokertech.at, www.voxtronic.com, www.thien-edrives.com
Geltendmachung von Ansprüchen. Alle Ansprüche des Lizenznehmers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3 Jahren ab Durchführung der Leistungen gerichtlich geltend zu machenma- chen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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