Geltendmachung von Ansprüchen. Alle Ansprüche an UPS müssen UPS gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen UPS, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht Monaten, nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Sendung wird erst dann als verloren betrachtet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen, bei grenzüberschreitenden Beförderungen 40 Tagen, nach Zugang des vollständigen ausgefüllten UPS Bearbeitungsbogens nebst den erforderlichen Anlagen bei der zuständigen Kundendienststelle aufgefunden wurde. Diese Bestimmung kommt nicht zur Anwendung, falls aufgrund zwingender Vorschriften andere Regelungen gelten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen
Geltendmachung von Ansprüchen. Alle Ansprüche an gegenüber UPS müssen UPS gegenüber unverzüglich so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt im Schadensfall (einschließlich Teilverlust einer Sendung) und im Verlustfall innerhalb von 60 Tagen nach Versand der Ware schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen UPS, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht Monaten, nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Sendung wird erst dann als verloren betrachtet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen, bei grenzüberschreitenden Beförderungen 40 Tagen, nach Zugang des vollständigen ausgefüllten UPS Bearbeitungsbogens nebst den erforderlichen Anlagen bei der zuständigen Kundendienststelle aufgefunden wurde. Diese Bestimmung kommt nicht zur Anwendung, falls aufgrund zwingender Vorschriften andere Regelungen gelten.
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Geltendmachung von Ansprüchen. Alle Ansprüche an UPS müssen m üssen UPS gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Bestim m ungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen UPS, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht MonatenM onaten, nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Sendung wird erst dann als verloren betrachtet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen, bei grenzüberschreitenden Beförderungen 40 Tagen, nach Zugang des vollständigen ausgefüllten UPS Bearbeitungsbogens nebst den erforderlichen Anlagen bei der zuständigen Kundendienststelle aufgefunden wurde. Diese Bestimmung kommt nicht zur Anwendung, falls aufgrund zwingender Vorschriften andere Regelungen gelten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen