Geltendmachung von Ansprüchen. Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Käufers bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 3 Jahren ab Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen.
Appears in 3 contracts
Samples: www.cpce.net, www.m2m-automation.at, www.inno-cube.at
Geltendmachung von Ansprüchen. Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Alle Ansprüche des Käufers sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von binnen 3 Jahren ab Gefahrenübergang dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 5 gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Appears in 1 contract
Samples: assets.new.siemens.com
Geltendmachung von Ansprüchen. Sofern Soferne im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Käufers bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 3 Jahren ab Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust.
Appears in 1 contract
Samples: www.autolux.at
Geltendmachung von Ansprüchen. Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Käufers bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 3 Jahren ab Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust.
Appears in 1 contract
Samples: e2.at