Geltendmachung von Ansprüchen. Ansprüche des Ausstellers gegenüber der LMS, ihren Erfül- lungsgehilfen oder den bei ihr Beschäftigten, gleich welcher Art, sind spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber der LMS geltend zu machen. Später eingehende Forderungen des Ausstellers werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Regelungen unter 5.1. bleiben unberührt.
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Samples: General Exhibiting Conditions, General Exhibiting Conditions, General Exhibiting Conditions
Geltendmachung von Ansprüchen. Ansprüche des Ausstellers gegenüber der LMS, ihren Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen oder den bei ihr Beschäftigten, gleich welcher Art, sind spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber der LMS geltend zu machen. Später eingehende Forderungen des Ausstellers werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Regelungen unter 5.1. bleiben unberührt.
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Samples: General Exhibiting Conditions