Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Gegenansprüche des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis handelt.
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Samples: Hauptvertrag, Vertrag Über Die Nutzung Von Layer‐2‐bsa‐leistungen, www.bitel.de