Geltung der besonderen Bedingungen bei Werkvertrag Musterklauseln

Geltung der besonderen Bedingungen bei Werkvertrag. (1) Die folgenden Bedingungen B – K gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen, wenn der Kunde Besteller im Rahmen eines Werkvertrages ist, insbesondere wenn
Geltung der besonderen Bedingungen bei Werkvertrag. Die folgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen, wenn die Fa. Veranstaltungstechnik Schäler Besteller im Rahmen eines Werkvertrages und der andere Teil Werkunternehmer für die Fa. Veranstaltungstechnik Schäler ist. Sofern die Fa. Veranstaltungstechnik Schäler an den Unternehmer Beschäftigte zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellt, handelt es sich um Erfüllungsgehilfen des Unternehmers. Soweit hinsichtlich der Überlassung das Gesetz über die Überlassung von Arbeitnehmern greift (AÜG), so hat der Unternehmer für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen in Eigenverantwortung Sorge zu tragen. Im Übrigen gelten die Vereinbarungen, die die Fa. Veranstaltungstechnik Schäler und der Unternehmer zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung gesondert geschlossen haben.
Geltung der besonderen Bedingungen bei Werkvertrag. Die folgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen, wenn GRUPPE 20 Besteller im Rahmen eines Werkvertrages und der andere Teil Werkunternehmer für GRUPPE 20 ist. Sofern GRUPPE 20 an den Unternehmer Beschäftigte zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellt, handelt es sich um Erfüllungsgehilfen des Unternehmers. Soweit hinsichtlich der Überlassung das Gesetz über die Überlassung von Arbeitnehmern greift (AÜG), so hat der Unternehmer für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen in Eigenverantwortung Sorge zu tragen. Im Übrigen gelten die Vereinbarungen, die GRUPPE 20 und der Unternehmer zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung gesondert geschlossen haben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.