Lärm. Eine die Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist verboten. Die rechtlichen Vorgaben über Geräuschemissionen sind unbedingt einzuhalten. Lärmende Gartengeräte und Werkzeuge dürfen demnach nur von montags bis samstags, außer an Feiertagen, zwischen 08:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr betrieben werden. Weiterreichende Einschränkungen bleiben dem Verwalter/Vorstand im Bedarfsfall vorbehalten. Geräusche spielender Kinder sind kein Lärm in diesem Sinne.
Lärm. Die für die Ausführung einzuhaltenden Lärmemissionsgrenzwerte (je Betriebsgelände) sind einzuhalten. Die Lärmemissionsgrenzwerte sind bei der Gemeinde des jeweiligen DAW- Betriebsgeländes einsehbar.
Lärm a) Bei der Aufstellung von neuen Maschinen und Geräten sind die Prüfberichte über Lärmemissionen dem Betriebsrat und den Sicherheitsvertrauenspersonen vorzulegen. Dem Lärmproblem ist besondere Bedeutung beizumessen.
b) Bei bereits in Verwendung stehenden Maschinen und Geräten hat der Arbeitgeber, wenn kein Prüfbericht des Maschinenherstellers über Lärmemissionen vorhanden oder beschaffbar ist, und der energieäquivalente Dauerschallpegel offensichtlich an oder über der 85 db(A)-Grenze liegt, Prüfberichte über die Lärmemissionen der Maschinen beizubringen und dem Betriebsrat und den Sicherheitsvertrauenspersonen vorzulegen.
c) Übersteigt der Lärmpegel 85 dB(A), so sind entsprechende Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmerschutzvorschriften durchzuführen.
Lärm. Durch die Veranstaltung darf es zu keiner unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung für Anwohner/innen im Umfeld der Stadthalle kommen. Bei Musikveranstaltungen und bei Veranstaltungen mit besonderer Lärmentwicklung sind die maximal zulässigen Lärmimmissionswerte zum Schutz der Anwohner/innen im Umfeld der Stadthalle zwingend einzuhalten.
Lärm. (1) Der Unternehmer wird während der Aufbau- und Abbauarbeiten dafür Sorge tragen, dass die Emissionsschutzvorschriften eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Nachtarbeiten und Tests der Tonanlagen.
(2) Der Unternehmer stellt GRUPPE 20 von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen GRUPPE 20 wegen Verstoß gegen das Emissionsschutzgesetz und deren Verordnungen oder gegen andere maßgebliche Richtlinien oder aufgrund eines entstandenen Schadens, soweit dieser in Zusammenhang mit Arbeiten des Unternehmers steht, geltend machen.
Lärm. 11.01 Geräuschemissionen 11.02 Geräuschimmissionen, lärmbelastete Einwohner, subjektive Einschätzung 11.03 Lärmminderungs- und Lärmschutzmaßnahmen 12.01 Hydrometeorologie 12.02 oberirdische Binnengewässer
Lärm. Die Kunden werden gebeten, nach 00:00 Uhr jeglichen Lärm und jegliche Gespräche zu vermei- den, die ihre Nachbarn stören könnten. Die Lautstärke elektronischer Geräte muss dementsprechend angepasst werden. Türen und Schließfächer müssen so diskret wie möglich geschlossen werden. Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei laufen gelassen werden. Sie dürfen auf dem Gelände des Campingplatzes, selbst eingesperrt, nicht alleine gelassen werden. Das Herrchen oder Frauchen haftet für sie. Der Verwalter des Cala Gogo-Campingplatzes sorgt für die Ungestörtheit seiner Kunden, indem er Ruhezeiten festlegt. Werden diese nicht eingehalten, behält sich die Leitung das Recht auf einen Platzverweis vor. Verkehr und Abstellen von Fahrzeugen
Lärm. Es wird auf die Lärmschutzverordnung oder gegebenenfalls auf die lokalen Lärmschutzreglemente sowie auf die Polizeiverordnung ver- wiesen.
Lärm. Übermäßiger Lärm sollte grundsätzlich vermieden werden. Durch geeignete Maßnahmen muss darüber hinaus die Ausbreitung von nicht vermeidbarem Lärm minimiert werden. Grundsätzlich dürfen nur schallgedämpfte Druckluftkompressoren, Druckluftwerkzeuge und Aggregate eingesetzt werden. Arbeiten, bei denen voraussichtlich erheblicher Lärm entsteht, sind dem zuständigen Projektleiter zu melden und in Absprache mit diesem durchzuführen.
Lärm. Es gelten die nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verfügten Maßnahmen zur Verhinderung von Lärm durch Bauarbeiten und Bautransporte. Grundsätzlich dürfen nur Druckluftkompressoren und Druckluftwerkzeuge mit maximaler Schalldämmung eingesetzt werden. Vereinbarte Ruhezeiten für lärmintensive Tätigkeiten sind einzuhalten. Sollten die zulässigen Werte der TA Lärm trotzdem überschritten werden, so hat der AN zu seinen Lasten die Druckluftkompressoren zusätzlich mit Schallschutzhauben einzuhausen. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, sind zur Vermeidung gegenseitigen Gefährdungen und Beeinträchtigungen dem Projektleiter vorab zu melden.