GELTUNGSBEREICH UND EINBEZIEHUNG. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB"), sowie die darin und in den jeweiligen Bestellungen enthaltenden Bestimmungen, einschließlich der jeweils ausdrücklich einbezogenen Unterlagen, Dokumente und sonstigen Materialien (insbesondere Bestellunterlagen („Purchase Order“ oder „PO“), Spezifikationen und Zeichnungen) (nachfolgend zusammenfassend: "Vertrag") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der jeweils Auftrag gebenden Gesellschaft des General Electric Konzerns (nachfolgend: "Käufer") und seinen Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend: "Lieferanten") für den Einkauf und die Lieferung von Waren, Gütern oder sonstigen Materialien und beweglichen Sachen sowie Dienstleistungen jeglicher Art (nachfolgend: "Liefergegenstände").
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GELTUNGSBEREICH UND EINBEZIEHUNG. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB"), sowie die darin und in den jeweiligen Bestellungen enthaltenden Bestimmungen, einschließlich der jeweils ausdrücklich einbezogenen Unterlagen, Dokumente und sonstigen Materialien (insbesondere Bestellunterlagen („Purchase Order“ oder „PO“), Spezifikationen und Zeichnungen) (nachfolgend zusammenfassend: "Vertrag") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der jeweils Auftrag gebenden Gesellschaft des General Electric Konzerns (nachfolgend: "Käufer") und seinen Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend: "Lieferanten") für den Einkauf und die Lieferung von Waren, Gütern oder sonstigen Materialien und beweglichen Sachen sowie Dienstleistungen jeglicher Art (nachfolgend: "Liefergegenstände"). Soweit ein Rahmenservicevertrag bestehen sollte, sind die zu erbringenden Dienstleistungen ebenfalls „Liefergegenstände“ im Sinne dieser AEB wobei sie sich dann auf Dienstleistungen jeglicher Art beziehen.
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GELTUNGSBEREICH UND EINBEZIEHUNG. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB"), sowie die darin und in den jeweiligen Bestellungen enthaltenden Bestimmungen, einschließlich der jeweils ausdrücklich einbezogenen Unterlagen, Dokumente und sonstigen Materialien (insbesondere Bestellunterlagen („Purchase Order“ oder „PO“), Spezifikationen und Zeichnungen) (nachfolgend zusammenfassend: "Vertrag") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der jeweils Auftrag gebenden Gesellschaft des General Electric Konzerns (nachfolgend: "Käufer") und seinen Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend: "Lieferanten") für den Einkauf und die Lieferung von Waren, Gütern oder sonstigen Materialien und beweglichen Sachen sowie Dienstleistungen Leistungen jeglicher Art (nachfolgend: "Liefergegenstände").
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GELTUNGSBEREICH UND EINBEZIEHUNG. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB"), sowie die darin und in den jeweiligen Bestellungen enthaltenden Bestimmungen, einschließlich der jeweils ausdrücklich einbezogenen Unterlagen, Dokumente und sonstigen Materialien (insbesondere Bestellunterlagen („Purchase Order“ oder „PO“)Bestellunterlagen, Spezifikationen und Zeichnungen) (nachfolgend zusammenfassend: "Vertrag") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der jeweils Auftrag gebenden auftraggebenden Gesellschaft des General Electric Konzerns (nachfolgend: "Käufer") und seinen Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend: "Lieferanten") für den Einkauf und die Lieferung von Waren, Gütern oder sonstigen Materialien und beweglichen Sachen sowie Dienstleistungen jeglicher Art (nachfolgend: "Liefergegenstände").
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