Gemeinnützigkeit Musterklauseln

Gemeinnützigkeit. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Gemeinnützigkeit. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke‟ der Abgabenordnung.
Gemeinnützigkeit. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Gemeinnützigkeit. 4.1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Gemeinnützigkeit. (1) Die KAB verfolgt im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO.
Gemeinnützigkeit. (1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Gemeinnützigkeit. (1) Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt ausschließlich und un- mittelbar gemeinnützige Ziele.
Gemeinnützigkeit. (1) Der KAB-Ortsverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Gemeinnützigkeit. 4 Pflichten der Mitglieder § 3 Mitgliedschaft § 5 Vereinsorgane § 6
Gemeinnützigkeit. Die Errichtung des Fonds als Bestandteil des Grundstockvermögens der Stiftung folgt den Bestim- mungen über die Gemeinnützigkeit der Stiftung.