Erwerb Musterklauseln

Erwerb. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Österreichische Post AG, FN 180219d, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (nachfolgend "Post") gelten für • die Benutzung des Webshops zum Erwerb der Crypto stamp, derzeit erreichbar unter xxxxxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxx (nachfolgend "OnChainStore"), • sämtliche Verträge, die von Besuchern des OnChainStores (nachfolgend "Benutzer") mit der Post abgeschlossen werden • sowie den Erwerb einer Mystery Boxxx.
Erwerb. Zur Nutzung des Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt sind alle Personen berechtigt, die eine duale oder rein schulische Berufsausbildung absolvieren und a) in Sachsen-Anhalt eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens oder nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts besuchen. Berufsbildende Schulen nach § 9 Schulgesetz sind: • die Berufsschule, • die Berufsfachschule, • die Fachschule, • die Fachoberschule, • das Berufliche Gymnasium (Fachgymnasium) sowie • Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. oder b) deren Hauptwohnsitz sich in Sachsen-Anhalt befindet und die eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen. oder c) deren Hauptwohnsitz sich nicht in Sachsen-Anhalt befindet, die jedoch einen Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt und eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen. Die berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt sind in der Anlange 1 zu den Tarifbestimmungen aufgeführt. Ist eine berufsbildende Schule in dieser Auflistung nicht enthalten, bedarf es einer Prüfung der Schulform und Einzelfallentscheidung durch das Abonnement-ausgebende Verkehrsunternehmen. Dies ist insbesondere bei berufsbildenden Schulen außerhalb Sachsen-Anhalts (die in Anlage 1 nicht aufgeführt sind) der Fall. Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt ist personengebunden und nicht übertragbar. Ein Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt kann vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung nur im Abonnement und mit Gültigkeit jeweils zum 1. Kalendertag des Monats bezogen werden. Die Bestellung muss spätestens bis zum 10. Kalendertag des Vormonats (Posteingang) vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn des Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt beim Kunden- bzw. Abonnement-Center eines der auf xxx.xxxx-xxxx.xx unter „Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt“ aufgeführten Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Abo-Bestellscheins bzw. elektronischen Bestellprozess eingegangen sein. Nach Eingang des Abo-Bestellscheins beim Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen wird nach positiver Bonitätsprüfung das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt vom dann vertragsführenden Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen ausgestellt. Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt bleibt Eigentum des vertragsführenden Abonnement- ausg...
Erwerb. Wenn der Kunde Subskriptionen erwirbt, sendet SerNet dem Kunden einen Passwortschlüssel zur Nut- zung der Updatefunktionen von verinice zu. Der Kunde ist verpflichtet, den Passwortschlüssel geheim zu halten, diesen nur für eigene unternehmensinterne Zwecke zu nutzen und keinen Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden verinice.PRO-Server eine Subskription zu erwer- ben. Der Wiederverkauf und die Vermietung von xxxxxxxx.XXX sind im Rahmen dieses Vertrages nicht ge - stattet.
Erwerb. 4.2.1 Die Beförderungsausweise werden ent- weder direkt von Verkaufsstellen des Beför- derers oder indirekt von hierzu ermächtigten Verkaufsstellen verkauft. Wenn Beförderer, die nicht an der Durchführung des Beförde- rungsvertrags beteiligt sind oder Dritte (z.B. Reisebüros) Beförderungsausweise verkaufen, gelten diese als Vermittler und übernehmen keine Haftung aus dem Beförderungsvertrag. 4.2.2 Der nicht auf den Namen des Reisenden ausgestellte Beförderungsausweis ist über- tragbar. Der Handel mit Beförderungsauswei- sen ist den Reisenden untersagt. 4.2.3 Kann der Beförderungsausweis in einer anderen als der Landeswährung oder einer anderen als der vom Beförderer verwendeten Währung bezahlt werden, sind die Währung und der Umrechnungskurs nach den Bestim- mungen dieses Beförderers zu veröffentli- chen. 4.2.4 Die Rückgabe und der Umtausch des Beförderungsausweises sowie die Erstattung des Beförderungspreises – außer bei Zugs- ausfällen oder -verspätungen (Pt. 9.1.1 nach- stehend) – richten sich nach den besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer; diese legen auch die Kosten fest. Der Um- tausch gilt in der Regel als Auflösung und Neuabschluss des Beförderungsvertrages. Unleserliche oder beschädigte Beförderungs- ausweise können zurückgewiesen werden. Erstattungen werden in der beim Kauf des Beförderungsausweises verwendeten Zah- lungsart oder gegebenenfalls in Form von Gutscheinen geleistet. 4.2.5 Reisende, welche das e- Beförderungsausweissystem missbrauchen, können vorbehaltlich des anwendbaren Lan- desrechtes von diesem System und dem Selbstausdruck der Beförderungsausweise ausgeschlossen werden. 4.2.6 Verlorene oder gestohlene Fahrauswei- se werden weder ersetzt noch erstattet.
Erwerb. 4.1 DB Job-Tickets werden an Abnehmer, mit denen ein besonderer Vertrag zwischen der Deutschen Bahn AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen geschlossen wurde, aus- gegeben. Die Mindestabnahme beträgt 20 DB Job-Tickets. 4.2 Der Abnehmer bestellt die DB Job-Tickets schriftlich mit Bestellliste spätestens einen Monat vor dem ersten Geltungstag beim vertraglich vereinbarten Abo-Center der Deutschen Bahn AG (Abo-Center). 4.3 Die Bestellliste muss Vor- und Zunamen der Mitarbeiter, die jeweils gewünschte Re- lation (von ... nach ... über ...) sowie Produkt- und Wagenklasse enthalten. Bei kombinierten DB Job-Tickets für Regionalbus/Schiene (B/S) ist zusätzlich die Regionalbusrelation an- zugeben. 4.4 Der Abnehmer erhält alle bestellten DB Job-Tickets und gibt sie an seine Mitarbei- ter(innen) weiter. 4.5 Die Höhe des Zuschusses des Abnehmers wird in der vertraglichen Vereinbarung geregelt.
Erwerb. Mit der Bestellung und der Bereitstellung des Tickets wird der Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsverbund abgeschlossen. Das Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt gültig und muss bereits vor Betreten des Fahrzeugs auf dem Mobiltelefon sichtbar heruntergeladen sein. Vor dem Betreten des Fahrzeugs hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen.
Erwerb. Wenn Sie Subscriptionen erwerben, sendet Ihnen Autodesk Anweisungen zum Aufrufen von Autodesk Subscription-Informationen und Support im Autodesk-Subscription-Center. Hier können Sie anhand eines Deckungsberichts feststellen, welche Software Ihrer Subscription unterliegt.
Erwerb. Zusätzlich zum Erwerb der verinice-Software sendet SerNet dem Kunden Zugangsdaten zur Nutzung der Updatefunktionen von verinice zu. Mit diesen Zugangsdaten kann statt einer Neu-Installation der Software das Update einer bestehenden installierten Vorgängerversion auf die erworbene Software- Version vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten, diese nur für eigene unternehmensinterne Zwecke zu nutzen und keinen Dritten zugänglich zu machen. Der Wiederverkauf und die Vermietung von verinice ist nicht gestattet.
Erwerb. 4.1 DB Jobtickets werden an Abnehmer, mit denen ein besonderer Vertrag zwischen der Deutschen Bahn AG oder den mit ihr verbundenen Unternehmen geschlossen wurde, ausgege- ben. 4.2 Die Mindestabnahmemenge für DB Jobtickets beträgt 20 Stück. Maßgeblich ist die Ab- nahmemenge von DB Jobtickets der Produktklassen ICE/ECE und IC/EC. 4.3 Der Abnehmer bestellt die DB Jobtickets schriftlich mit der hierfür vorgesehenen voll- ständig ausgefüllten Bestellliste spätestens einen Monat vor dem ersten Geltungstag bei dem vertraglich vereinbarten Abo-Center der Deutschen Bahn AG. 4.4 Der Abnehmer erhält alle bestellten DB Jobtickets und gibt sie an seine Mitarbeiter:in- nen weiter.
Erwerb. Wenn Sie einen Wartungsvertrag erwerben, haben Sie die Berechtigung Patches und Updates für das jeweilige Produkt von der jeweiligen Produktseite (xxx.xxxx-xxxx.xx) herunterzuladen und zu verwenden. Die digiplan GmbH wird Ihnen bei gültigem Wartungsvertrag mindestens einmal im Jahr ein Update zur Verfügung stellen.