Rechte & Pflichten Musterklauseln

Rechte & Pflichten. (1) Vom Vertragspartner übermittelte Nachlässe sind verbindlich. Der Vertragspartner hat das Recht seine Nachlässe jederzeit durch carwow anpassen zu lassen. Da carwow aufgrund der vom Vertragspartner hinterlegten und freigegebenen Nachlässe vollautomatisiert Angebote an Interessenten schickt, ist es wichtig, dass diese stets aktuell sind. Solche Änderungen werden von carwow nur bei künftigen Angeboten an Interessenten berücksichtigt. Alle bis zum Zeitpunkt der Änderung bereits versendeten Angebote behalten jedoch Ihre Gültigkeit zu den jeweils angegebenen Konditionen und müssen entsprechend vom Vertragspartner eingehalten werden.
Rechte & Pflichten. Alle Vertragspartner stehen in regelmäßigem Kontakt und werden, so es sich nicht um individuelle oder persönliche Belange handelt, von den jeweiligen Konferenzen vertreten. • Der Unterricht ist stets ein Gemeinschaftsprodukt, am Erfolg oder Misserfolg haben alle Beteiligten ihren persönlichen Anteil. • Sowohl Xxxxxxx als auch Lehrer haben das Recht auf einen störungsfreien und guten Unterricht. • Xxxxxxx und Lehrer gewährleisten Transparenz im Schulalltag. Alle Partner haben die Pflicht aktiv am Schulleben teilzunehmen. Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern und Eltern/ Erziehungsberechtigten müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten grundsätzlich alle Regelungen des Schulprogramms und der Hausordnung.
Rechte & Pflichten. Jeder Erwachsene und Jugendliche, welcher aktives oder passives Mitglied im Tochterverein ist, ist berechtigt, am Vereinsleben teilzunehmen sowie die Veranstaltungen, die Einrichtungen und Angebote des Tochtervereins zu besuchen und zu nutzen. Das Stimmrecht steht jedem Mitglied zu, welches das 12. Lebensjahr vollendet hat. Erwachsene und jugendliche Mitglieder haben in den Mitgliederversammlungen des Tochtervereins das Recht zur Anwesenheit und zur Meinungsäußerung und zur Ausübung ihres Stimmrechtes. Jugendliche Mitglieder, welche das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht berechtigt an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Fördernde Mitglieder haben aus ihrer Mitgliedschaft keine Recht und Pflichten, ausgenommen der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Beitrages und des Rechts zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Ansehen des Hauptvereins und des Tochtervereins im Umgang mit der Öffentlichkeit zu wahren, die Satzung einzuhalten sowie die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge und Umlagen zu bezahlen. Die jeweilige Beitragshöhe und Fälligkeit richtet sich nach der Beitragsordnung des Tochtervereins. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Beginnend mit dem Tag der Einleitung eines Ausschlussverfahrens ruhen die Mitgliedschaftsrechte eines Mitgliedes.
Rechte & Pflichten 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.