Common use of Gemeinsamer Ausschuss Clause in Contracts

Gemeinsamer Ausschuss. 1. Die Vertragsstaaten setzen einen paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsstaaten besetzten gemeinsamen Ausschuss ein.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, bundesblatt.weblaw.ch

Gemeinsamer Ausschuss. 1. Die Vertragsstaaten setzen mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens einen paritätisch pari- tätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der beider Vertragsstaaten besetzten gemeinsamen gemein- samen Ausschuss ein.

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Samples: www.ksw.or.at, www.news.admin.ch