Verfassung Der Gesellschaft Musterklauseln

Verfassung Der Gesellschaft. 6 ORGANE DER GESELLSCHAFT Organe der Gesellschaft sind:
Verfassung Der Gesellschaft. III ORGANISATION OF THE COMPANY § 6 ORGANE DER GESELLSCHAFT § 6 CORPORATE BODIES OF THE COMPANY Organe der Gesellschaft sind: (a) der Vorstand, (b) der Aufsichtsrat, (c) die Hauptversammlung. The Company‘s corporate bodies are: (a) the Management Board, (b) the Supervisory Board, (c) the General Meeting of Shareholders. 1.
Verfassung Der Gesellschaft. A. Persönlich haftende Gesellschafterin § 6 Persönlich haftende Gesellschafterin, Sondereinlage, Rechtsverhältnisse, Ausscheiden Fresenius Management SE § 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, Aufwendungsersatz und Vergütung
Verfassung Der Gesellschaft. Dualistisches System – Monistisches System
Verfassung Der Gesellschaft. (2) Shareholders are not entitled to claim share certificates as far as the law per- mits this practice and unless certifica- tion is necessary under the rules of any stock exchange on which the shares are listed for trade. The Com- pany may issue certificates for indi- vidual shares (single share certifi- cates) or for multiple shares (global share certificates). The shareholders shall have no right to the issuance of dividend and renewal coupons.
Verfassung Der Gesellschaft. (a) Organe Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptver- sammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz und der Satzung der CompuGroup AG geregelt. Als dualistisches Leitungs- und Überwachungssystem arbeiten die Organe Vorstand und Aufsichtsrat unabhängig voneinander und eine Person kann nicht gleichzeitig Mitglied in beiden Organen sein. Die CompuGroup AG wird entsprechend ihrer Satzung durch zwei Mitglieder des Vor- stands oder durch ein Mitglied des Vorstands und einen Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat hat Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx zur Einzelvertretung ermächtigt. Der Vorstand der CompuGroup AG besteht derzeit aus vier Mitgliedern und leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand vertritt die CompuGroup AG gegenüber Dritten. Über alle Fragen von grundsätzlicher oder wesentlicher Bedeutung entscheidet der Gesamtvorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit, soweit die Geschäftsord- nung des Vorstandes oder das Gesetz nicht eine höhere Mehrheit vorsehen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes den Ausschlag. Mitglieder des Vorstands sind derzeit: • Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxx, Vorsitzender des Vorstandes, • Xxxx Xxxxxxxxx X. Teig, Finanzvorstand, • Xxxx Xxx Xxxxxx, Vorstand Segment D-A-CH, • Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Vorstand CPO.
Verfassung Der Gesellschaft. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordentlichen Haupt- versammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst ent- sprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16
Verfassung Der Gesellschaft. 15 Gesellschaftsorgane § 16 Gesellschafterversammlung, Abstimmung § 17 Einberufung und Ort der Gesellschafterversammlung § 18 Aufgaben der Gesellschafterversammlung § 19 Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates, Vorsitz § 20 Einberufung des Aufsichtsrates, Beschlussfassung § 21 Aufgaben des Aufsichtsrates § 22 Geschäftsführung § 23 Aufgaben der Geschäftsführer § 24 Verschwiegenheitspflicht